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Angriff auf den Flüchtlingsdeal
Sebastian Bähr über ein Urteil zur Bewegungsfreiheit von Migranten
Überbelegung, fehlende Grundversorgung, Gewalt - die Situation in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Ägäisinseln ist katastrophal. Auf Interesse stoßen das Elend der Schutzsuchenden und die Probleme der Inselbewohner kaum noch. Athen, Brüssel und Berlin nehmen das in Kauf, um den Deal zwischen der EU und der Türkei nicht zu gefährden. Flüchtlinge gegen Geld, so einfach wie brutal. Der griechische Gerichtshof hat sich nun jedoch in einem bemerkenswerten Urteil für die Bewegungsfreiheit der - zumindest neuankommenden - Asylbewerber stark gemacht. Und damit Menschenrechte verteidigt. Dies ist ein starker symbolischer Sieg, stellt die Entscheidung doch die Grundvoraussetzung für den Deal in Frage. Nur Geflüchtete, die sich auf den Ägäisinseln befinden, können in die Türkei abgeschoben werden.
Ist damit der Flüchtlingsdeal Geschichte? Vermutlich nicht. Die EU und speziell Berlin werden wahrscheinlich nach Wegen suchen, um die Rechtsprechung zu umgehen und Druck auf Athen auszuüben. Es wäre nicht das erste Mal, dass widerspenstige griechische Institutionen zurechtgewiesen werden. Als in der Vergangenheit griechische Asylausschüsse die Türkei nicht als sicheres Drittland anerkannten und Abschiebungen stoppten, machte die EU kurzen Prozess: Die Entscheidungshoheit wurde einfach auf neue, »loyale« Ausschüsse übertragen. Das europäische Abschottungsregime lässt sich bisher weder von Völkerrecht noch von nationalem Recht beeindrucken.
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