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Mehr Flächen, Grenzen für Windkraft

NRW: Schwarz-Gelb stellt Landesentwicklungsplan vor

  • Lesedauer: 3 Min.

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Kommunen sollen mehr Freiheiten bekommen, Flächen für Firmenansiedlungen und neue Wohngebiete auszuweisen. Dafür ändert die CDU/FDP-Regierung den erst 2017 noch von Rot-Grün neu gefassten Landesentwicklungsplan (LEP). Profitieren sollen davon erklärtermaßen vor allem kleine Orte im ländlichen Raum. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) stellte am Donnerstag die wichtigsten - und teilweise stark umstrittenen - Neuerungen vor. Die oppositionellen Grünen im Landtag sprachen von einer »ideologischen Rückwärtsrolle«.

Das Land wolle, so Pinkwart, damit seinen »Wachstumsrückstand gegenüber dem Bund« aufholen. Vor allem kleine Gemeinden und Ortsteile unter 2000 Einwohnern in Gebieten wie Ost- und Südwestfalen oder Münsterland sollen davon profitieren. Zu den geplanten Änderungen dürfen Bürger, Behörden und Institutionen von Mai bis Mitte Juli Stellungnahmen abgeben. Der geänderte LEP soll 2019 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen:

Fünf-Hektar-Grenze aufgehoben

Künftig dürfen mehr als fünf Hektar freie Fläche pro Tag in NRW für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht werden. Damit wird auf den bisherigen Grundsatz, maximal fünf Hektar zu »versiegeln«, verzichtet. Schon jetzt werden laut Pinkwart täglich neun Hektar freie Fläche landesweit verbraucht. Trotzdem solle weiterhin sparsam mit Flächen umgegangen werden. »Wir wollen den Kommunen mehr Freiheit bei der Ausweisung von Flächen für Wohnraum und Wirtschaft geben«, sagte Pinkwart. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch isoliert im Gelände liegende Bereiche künftig gewerblich oder industriell genutzt werden. Bisher dürfen Gemeinde und Städte Wohn- und Gewerbeflächen nur für die nächsten 20 Jahre planen, jetzt bekommen sie 25 Jahre Planungsraum.

Neue Abstandsregeln

Windkraftanlagen sollen nur im Abstand von 1500 Metern zu Wohngebieten geplant werden können, so weit dies mit Bundesrecht vereinbar ist. Diese vor allem von der Energiewirtschaft kritisierte Regelung soll auch in einem Extra-Erlass festgeschrieben werden. Die Bürgerakzeptanz für Windräder werde durch die Mindestabstände erhalten, sagte Pinkwart. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) warnte umgehend vor erheblichen Verschlechterungen für die Windenergie, da die Landesregierung damit neue Hürden aufstelle. Der Verband hält die Abstandsregelung für nicht rechtssicher. Die Energiewende in NRW werde damit ausgebremst.

Gleichrangige Flughäfen

Alle sechs Flughäfen in NRW gelten künftig als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln - außer Köln/Bonn, Düsseldorf und Münster also auch die Airports Weeze, Paderborn und Dortmund. Wie weit die Kommunen das wirtschaftlich fassen wollten, müssen sie laut Pinkwart separat planen. Die Landesregierung wolle aber keine »Zwei-Klassen-Flughäfen« mehr, etwa wenn es um die Ausweisung von Gewerbegebieten rund um die Airports gehe.

Abbau von Rohstoffen

Es bleibt beim Fracking-Verbot in NRW. Das stellte Pinkwart klar. Mit der umstrittenen Technologie wird Gestein aus bis zu 5000 Metern Tiefe aufgebrochen, um Erdgas zu fördern. Insgesamt soll der Abbau von Rohstoffen erleichtert werden. In NRW werden unter anderem Kies, Sand, Ton und Kalkstein abgebaut. dpa/nd

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