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Verteidigung sieht keine Mittäterschaft von Zschäpe
Weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau lasse sich Vorwurf aus der Beweiserhebung ableiten
München. Die Verteidiger von Beate Zschäpe haben eine Mittäterschaft ihrer Mandantin an den rechtsterroristischen Verbrechen des NSU bestritten. Weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau lasse sich aus der Beweiserhebung des NSU-Prozesses diese von der Anklage behauptete Mittäterschaft ableiten, behauptete Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert am Dienstag zu Beginn seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München. Auch lasse sich diese weder mit Zschäpes Charakter noch ihren politischen Aktivitäten begründen.
Das Plädoyer von Zschäpes Verteidigung begann nach einer Reihe weiterer Verzögerungen in dem seit fünf Jahren laufenden Prozess. Borchert und sein Koverteidiger Mathias Grasel wollen ihr Plädoyer über zwei Verhandlungstage halten. Borchert griff dabei die Ankläger der Bundesanwaltschaft scharf an. Deren Beweiswürdigung sei »mangelhaft«, weil sie sich nur einseitig mit den Beweismitteln auseinandergesetzt habe.
Borchert sagte, die Anklagebehörde habe ihre Ausführungen allein dem Ziel untergeordnet, die von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle als die mittäterschaftlichen Taten von Zschäpe darzustellen.
Borchert bestritt nicht die durch die Anklage erfolgte Beschreibung seiner Mandantin als charakterstark. Allerdings sei im gesamten Prozess nicht behandelt worden, welche Charakterstärke die mutmaßlich durch einen erweiterten Suizid 2011 ums Leben gekommenen Böhnhardt und Mundlos hatten.
»Was nutzt die Charakterstärke, wenn diese dem Lebenspartner gegenüber keine Wirkung zeigt«, sagte Borchert zum Verhältnis Zschäpes zu Böhnhardt. Es sei »absurd« anzunehmen, dass die beiden Männer vor Zschäpe gekuscht hätten, wenn die Persönlichkeiten der beiden bedacht würden. Diese hätten schließlich ohne Zögern ihren Opfern ins Gesicht geschossen. Zschäpes Charakterstärke habe also keine Aussagekraft, ihre Mittäterschaft zu begründen.
Die Bundesanwaltschaft stuft Zschäpe als NSU-Mittäterin ein, obwohl sie keine der Taten direkt begangen haben soll. Die Anklagebehörde fordert lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Ob die Verteidigung für Zschäpe eine Strafe oder einen Freispruch fordert, stand zu Beginn des Plädoyers noch nicht fest.
Zschäpes Verteidiger eröffneten die nun als letzter Teil des Mammutprozesses anstehende Reihe der Plädoyers. Nach Borchert und Grasel sollen die drei ursprünglichen Verteidiger Zschäpes ihr Plädoyer halten. Mit diesen hatte sich Zschäpe überworfen, dennoch blieben sie Teil des Prozesses.
Danach stehen noch die Plädoyers der mitangeklagten mutmaßlichen vier NSU-Helfer an. Zuletzt hatte ein neuer Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers Andre E. die Plädoyers verzögert. Nach einem neuen Streit um dessen Beweisanträge forderte die Bundesanwaltschaft zusammen mit der Verteidigung des mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben, das Verfahren gegen E. abzutrennen. Das Gericht stellte eine Entscheidung darüber zurück. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess »bis zum Sankt-Nimmerleinstag« verzögern zu wollen. »Das kann so nicht weitergehen«, sagte Diemer.
Im Anschluss an die Reihe der Plädoyers folgt das Urteil. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren 1998 zusammen untergetaucht. Danach sollen sie ihre Taten begangen haben. Diese wurde erst öffentlich bekannt, als die Leichen der beiden Männer nach einem missglückten Banküberfall in Eisenach im November 2011 entdeckt wurden. Agenturen/nd
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