Bei Nachzahlung keine Pfändung

Hartz IV

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZB 21/17). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, erhielt eine Hartz-IV-Empfängerin eine Nachzahlung für März bis November von über 5500 Euro. Einer ihrer Gläubiger wollte nun Teile dieses Geldes pfänden, da seiner Meinung nach durch die Nachzahlung die Pfändungsfreigrenze überschritten sei. Das zuständige Amtsgericht hob die Pfändung durch den Gläubiger aber teilweise auf. Die nachfolgende Instanz schloss sich dieser Entscheidung an, da die Nachzahlungen dem Monat zuzurechnen seien, für den sie erfolgt seien. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.

Der BGH bestätigte jetzt die Vorinstanzen. Sozialleistungen sollten dazu dienen, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, argumentierte das Gericht. Daraus folge, dass entsprechende Nachzahlungen dem Pfändungsschutz grundsätzlich unterfallen. Bei der Nachzahlung handelt es sich auf den jeweiligen Monat betrachtet um die Deckung des menschenwürdigen Bedarfs. »Nach der Gesetzesbegründung soll sichergestellt werden, dass der mit der Zahlung der Leistung verfolgte Zweck auch tatsächlich erreicht wird«, erklärt dazu Rechtsanwältin Ellen Bähr. DAH/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.