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Reformbedürftiges Wahlrecht

Andreas Fritsche zur geringen Beteiligung an den märkischen Landratswahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

In ihrer bisherigen Form muss man die 2010 eingeführte Landrätedirektwahl in Brandenburg leider als gescheitert betrachten. Mit einer Wahlbeteiligung von nur noch 18,7 Prozent am Sonntag im Kreis Barnim wurde ein Tiefpunkt erreicht. Bei 11 von 18 Wahlen wurde bisher das Quorum verfehlt und die Kreistage waren am Zug. Da könnten besser gleich wieder die Kreistage entscheiden. Das würde Geld und Aufwand sparen.

Ihren Bürgermeister treffen die Menschen auf der Straße, ihren Ministerpräsidenten sehen sie im Fernsehen. Ihren Landrat kennen sie oft nicht - und wenn doch, dann ist er ihnen egal. Dabei werden auf Kreisebene wichtige Dinge festgelegt: Standorte von Oberschulen beispielsweise oder Fahrpläne von Buslinien. Doch die Hoffnung, dass die Wähler das schon noch erkennen werden, erfüllte sich nicht. Mit der Wahlbeteiligung geht es weiter bergab.

Deswegen muss die im Prinzip lobenswerte, weil basisdemokratische Landrätedirektwahl nicht abgeschafft werden. Es gibt noch Möglichkeiten, sie durch Reformen zu retten. Den Weg weist die Landratswahl in Spree-Neiße mit knapp 40 Prozent Wahlbeteiligung, die sicher auch deswegen zustande kam, weil es zeitgleich in zwei größeren Städten dieses Kreises Bürgermeisterwahlen gab. Es käme also auf den Versuch an, die Landratsdirektwahl an die alle fünf Jahre stattfindende Kommunalwahl zu knüpfen.

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