Abgabetermin ist 31. Mai 2018
Steuererklärung 2017
Die Abgabefrist für naht! Wer seine Einkommensteuererklärung 2017 selbst anfertigt, hat nur noch bis zum 31. Mai 2018 Zeit.
»Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht beispielsweise für Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren gewählt haben«, erläutert Dr. Andreas Zönnchen, Präsident des Steuerberaterverbandes Sachsen. »Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen nebeneinander oder wenn sie Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierunter zählen das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.«
Es lohnt in jedem Fall, noch einmal alles genau zu überprüfen. Fand ein berufsbedingter Umzug statt, so kann der steuerfreie Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (ab 1. Februar 2017 sind es 764 Euro für Ledige und 1528 Euro für Verheiratete) genutzt werden. Auch Fahrtkosten, Fachliteratur oder Krankheitskosten können die Steuerlast mindern.
Steuerpflichtige, denen ein Steuerberater zur Seite steht, haben für die Abgabe ihrer Steuererklärung 2017 noch bis zum Jahresende Zeit. Übrigens: Für die Steuererklärung 2018 hat der Gesetzgeber die First verlängert: Erstellt man die Erklärung selbst, läuft sie erst zum 31. Juli 2019 ab. Wer einen Steuerberater nutzt, hat bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Weil das aber ein Samstag ist, gilt als Abgabetermin der 2. März 2020. nd
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