Pegida wehrt sich gegen Verbot, Seenotretter als Schlepper zu bezeichnen
Dresden. Das rassistische Pegida-Bündnis wehrt sich gerichtlich gegen das Verbot, die Dresdner Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline als Schlepper bezeichnen zu dürfen. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) verhandelt am Freitag über die Berufung von Pegida gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden im Januar, teilte das OLG am Dienstag mit. Das Landgericht Dresden hatte die von Pegida bei Facebook geteilten Äußerungen aus einem Bericht der völkisch-nationalistischen Identitären als Meinungsäußerung gewertet. Allerdings sei die Grenze zur »Schmähkritik« überschritten worden, hieß es. In dem Bericht war die Mission Lifeline als »Schlepper-NGO« bezeichnet worden, die sich mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhalte und sich mit Schleusern zur Übergabe der »heißen Ware« verabredet habe. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.