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Mindestlohn-Verstöße häufig bei Minijobs

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen kritisiert, dass gegen den Mindestlohn besonders oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen verstoßen wird. Die Lohnuntergrenze werde neben schwer zu kontrollierenden Kleinstbetrieben vor allem bei Minijobs nicht eingehalten, erklärte Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation. »Regelverstöße sind bei den Minijobs an der Tagesordnung.«

Bosch verweist auf Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW), wonach im Jahr 2016 rund 1,8 Millionen Anspruchsberechtigte weniger als die ihnen zustehenden 8,50 Euro pro Stunde erhielten. Bei den Minijobs sei der Anteil der Betroffenen mit 43,3 Prozent besonders hoch sowie in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten (33,3 Prozent), erklärte er. Bei Beschäftigten ohne Berufsausbildung lag der Anteil der Betroffenen bei 15,6 Prozent.

Insbesondere in Kleinstbetrieben ohne Betriebsräte würden häufig Zusatzarbeiten über die vertragliche Arbeitszeit hinaus nicht bezahlt. Bei den Minijobs komme die Nichtgewährung von bezahltem Urlaub und Krankheitstagen hinzu.

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