Wenn das Pflegeheim doch nicht das richtige ist
Rund um die Pflege
In den ersten 14 Tagen kann man wieder ausziehen, ohne Fristen beachten zu müssen. Dann gilt die sogenannte Kündigung in der Probezeit. Es ist gleich, ob es sich um eine dauerhafte Pflege oder um eine Kurzzeitpflege handelt.
Geregelt ist das in Paragraf 11 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Verbraucherzentralen empfehlen, sich die Kündigung vom Heimbetreiber schriftlich bestätigen zu lassen. Ein Grund muss übrigens nicht angegeben werden.
Wichtig für die Geltungsdauer: Die zwei Wochen beginnen an dem Tag, an dem der Bewohner in das Heim einzieht. Hat er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Vertrag bekommen, gibt es sogar noch Aufschub. »Dann gilt die Spanne erst ab dem Tag, an dem der Vertrag übergeben wurde«, erläutert die Pflegeexpertin Claudia Calero von der bundesweiten Compass-Pflegeberatung.
Heimbewohner oder deren Bevollmächtigte können auch in anderen Situationen fristlos kündigen. Beispielsweise, wenn die »vorvertraglichen Informationen« nicht ausgehändigt wurden. Dies sind Auskünfte, aufgrund derer man sich für das Heim entschieden hat.
Zu diesen vorvertraglichen Informationen gehören beispielsweise Ausstattung und Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen ebenso wie der Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen und deren Kosten. Die Angaben bilden die Grundlage des Vertrages, der Betreiber ist daran gebunden.
Kommt der Hilfebedürftige direkt nach einem Klinikaufenthalt ins Heim und hatte vorher keine Gelegenheit, sich zu informieren, gilt auch hier das Sonderkündigungsrecht. Ohnehin kann es bei schweren Pflegefehlern oder anhaltender Verletzung der Privatsphäre angewendet werden. Möglich ist das auch, wenn der Bewohner mehr bezahlen soll oder Leistungen nach einer Höherstufung nicht erbracht werden können.
Ansonsten gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, soll sie zum Monatsende wirksam sein.
Detaillierte Informationen gibt es bei der Compass-Pflegeberatung unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 101 88 00 sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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