EuGH stärkt Datenschutz
Behörden können gegen Facebook-Seiten-Betreiber vorgehen
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rolle nationaler Behörden beim Datenschutz im Onlinenetzwerk Facebook gestärkt. Die Datenschutzbehörde des betroffenen Landes könne sowohl gegen den Betreiber einer »Fanpage« als auch gegen dortige Facebook-Tochtergesellschaft vorgehen, entschied der EuGH. Der Seitenbetreiber sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
Anlass für das Urteil war der Rechtsstreit um eine von einem Bildungsunternehmen - der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein - auf Facebook betriebene Firmenseite. Sogenannte Fanpages können in dem sozialen Netzwerk von Unternehmen und Verbrauchern eingerichtet werden. Die Betreiber können anonymisierte statistische Daten über die Nutzer der Seiten erhalten. Diese werden mit Hilfe sogenannter Cookies gesammelt.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ordnete im November 2011 an, die strittige Fanpage zu schließen. Die Datenschützer monierten, dass weder das Unternehmen noch Facebook Besucher der Seite auf die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hinweise. Die Wirtschaftsakademie machte vor Gericht geltend, dass ihr die Vorgehensweise durch Facebook nicht zugerechnet werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bat den EuGH um Klärung.
Der Gerichtshof entschied, dass ein Seitenbetreiber wie die Wirtschaftsakademie mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich sei. Die Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein dürfe zudem gegenüber der Firma und der deutschen Facebook-Tochter von allen in Deutschland geltenden Befugnissen Gebrauch machen. Das Urteil des EuGH basierte auf der bisherigen Datenschutzrichtlinie, die Ende Mai durch die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU ersetzt wurde. AFP/nd
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