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FDP-Politiker kündigen Klage gegen neues Polizeigesetz an
Erweiterung der Polizeibefugnisse auch in Nordrhein-Westfalen in der Kritik / Bürgerrechtler Baum: Das Gesetz ist verfassungswidrig
Düsseldorf. Die FDP-Politiker und Bürgerrechtsaktivisten Gerhart Baum und Burkhard Hirsch wollen laut »Kölner Stadt-Anzeiger« gegen das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. »Wenn die bisher vorliegenden Pläne nicht in wesentlichen Punkten geändert werden, ist das Gesetz aus unserer Sicht verfassungswidrig«, sagte Baum der Zeitung.
Das von der CDU/FDP-Koalition geplante Gesetz erweitert die Befugnisse der Polizei schon bei drohender Gefahr. Am Donnerstag ist es Thema einer Expertenanhörung im Landtag. Juristen, Datenschützer und Menschenrechtler hatten bereits teils große Bedenken gegen das neue Gesetz geäußert.
Ein ähnliches Gesetz wurde bereits von der CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag beschlossen. Das stößt in der Bevölkerung des Freistaates auf Ablehnung: Allein in München sind 30.000 Menschen gegen das Vorhaben auf die Straße gegangen. Es gilt als Blaupause für andere Bundesländer.
Baum verwies indes auf das Urteil zum Bundeskriminalamt, das er und Hirsch 2016 in Karlsruhe erstritten. »Die Verlagerung präventiver polizeilicher Befugnisse in das Vorfeld einer drohenden Gefahr, in dem es nur um Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis, hat Karlsruhe zwar zugelassen - aber nur in einem Fall: der Bekämpfung von Terrorismus.« Jetzt solle diese Schwelle für normale Kriminalität gesenkt werden. »Das heißt: Jeder unbescholtene Bürger gerät ins Visier der Polizei«, erklärte der FDP-Politiker. dpa/nd
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