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Urteil wegen Facebook-Post
Kerem Schamberger muss 1350 Euro Strafe zahlen / Münchner hatte Anklage gegen Kurden veröffentlicht
Gegen den Münchner Aktivisten Kerem Schamberger laufen »mindestens ein Dutzend Verfahren«, wie er sagt - alle wegen des Postens von Bildern, auf denen Symbole der nordsyrischen YPG/YPJ-Milizen zu sehen sind. Bislang liegt in keinem dieser Fälle eine Anklageschrift vor. Am vergangenen Freitag sprach das Amtsgericht München Schamberger dennoch schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Nicht wegen des Zeigens von Symbolen, sondern wegen »verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen«.
Im November 2017 hatte Schamberger über das Netzwerk Facebook den Fall eines minderjährigen Kurden bekannt gemacht, gegen den ebenfalls wegen des Zeigens von YPG-Symbolen ein Verfahren angestrengt worden war. Schamberger veröffentlichte Teile der Anklagschrift gegen den jungen Mann. Dies habe, so das Amtsgericht, gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuches verstoßen. Der Paragraf besagt, dass »wesentliche Teile« von Anklageschriften nicht vor dem ersten Verfahrenstag veröffentlicht werden dürfen - dies soll dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, v.a. von Beklagten, Zeugen und Schöffen, dienen. Schamberger erklärt gegenüber »nd«, er habe in dem - bis heute einsehbaren Posting - alle personenbezogenen Angaben geschwärzt. Von niemandem hätte also erkannt werden können, um welchen Fall es sich handelte. Aus Schambergers Sicht liege damit die Veröffentlichung »wesentlicher Teile« der Anklageschrift nicht vor, dem Beklagten sei kein Nachteil entstanden, niemand sei beeinflusst worden. Das Posting hatte er verfasst, um »die Repressionspolitik der Sicherheitsbehörden gegen linke Kurden öffentlich machen«.
Das am Freitag entschiedene Verfahren gegen ihn sieht der 32-Jährige als politisch motiviert. Ausgesagt hatte dort jener auf das Zeigen von YPG-Symbolen spezialisierte Polizist, der Schamberger auch angezeigt hatte - und der der einzige war, der bei dem inkriminierten Posting hatte erkennen können, um welches Verfahren es sich handelte. Denn derselbe Polizist hatte auch das Verfahren gegen den 17-jährigen Kurden ins Rollen gebracht. In dem Prozess, dessen Anklageschrift Schamberger veröffentlichte, hatte der Beamte als einziger Zeuge ausgesagt - Schöffen gab es nicht.
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