BGH-Urteil am 13. Juni erwartet

Überschusskürzung in der Lebensversicherung

  • Lesedauer: 1 Min.

Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 50 C 356/16) die Klage abgewiesen und auch das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) die Berufung zurückgewiesen hatte, legte der BdV im August 2017 Revision beim BGH (Az. IV ZR 201/17) ein. Am 13. Juni wird ein Urteil erwartet.

Bei dem Verfahren geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Alle Versicherer berufen sich auf das Lebensversicherungsreformgesetz. Der BdV sieht dieses Gesetz als verfassungswidrig an.

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Geld, das den Versicherten gehört. BdV/nd

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