Zweifel an Aussage

G20-Laser-Angriff: Gericht sieht Unstimmigkeiten

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamburg. Boulevardmedien griffen den Fall im großen Umfang auf. »Mordversuch mit Laser«, lautete eine Überschrift. Der Prozess um eine Blendattacke auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels in Hamburg steht nun kurz vor dem Ende. Am Mittwoch wurden die Abschlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, die Verteidigung einen Freispruch.

Angeklagt ist ein 27-jähriger, der sich wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Abend des 6. Juli mehrere Stöße mit einem Laserstrahl in Richtung des Hubschraubers abgegeben zu haben. Dadurch seien der Pilot und sein Copilot im rechten Augen getroffen worden. Beide hätten mehrere Sekunden lang nichts sehen können. Der Hubschrauber habe in der Folge an Höhe verloren.

Der »taz« liegt nun ein »rechtlicher Hinweis« des Amtsgerichts Altona vor, der Zweifel an der Schilderung der Staatsanwaltschaft bekundet. »Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot und der Copilot von einem Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben wird«, heißt es darin.

Verschiedene Widersprüche und Unstimmigkeiten seien laut der Verteidigung im Prozess sichtbar geworden. Ein hinzugezogener Sachverständiger berichtete etwa, dass entweder beide Augen der Piloten oder keines hätten geblendet werden werden können. Eine Auswertung des Höhenmessers zeigte keinen Höhenverlust durch den Laser auf. Eine Audioaufnahme aus dem Hubschrauber konnte ebenso keinen Hinweis auf einen drohenden Absturz liefern.

Ein dritter Polizist aus dem Hubschrauber hatte die Schilderungen seiner zwei Kollegen bestätigt. Die Verteidigung vermutet abgesprochene Aussagen der Beamten. seb

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