Hund im Sommer im Auto gelassen
Hohe Geldbuße
Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH verhängte das Amtsgericht München mit Urteil vom 29. November 2017 (Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17) gegen die Tierhalterin ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes.
Die Frau hatte an einem warmen Septembertag ihren Hund gegen 11 Uhr im Auto gelassen. Ein Fenster war ein paar Zentimeter geöffnet, Wasser stand dem Tier nicht zur Verfügung. Der Hund hatte bereits Schaum vorm Maul und hechelte stark. Eine Zeugin rief die Polizei. Die Beamten öffneten das Auto, nahmen den Hund. Erst um 16 Uhr erschien die Hundehalterin auf dem Polizeirevier. Die Außentemperatur lag inzwischen bei 25 Grad. Die Polizei zeigte die Frau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. DAH/nd
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