Verdächtig einvernehmlich

Statt mit einer DGB-Gewerkschaft schließen Arbeitgeber lieber mit der christlichen Kleingewerkschaft DHV einen Tarifvertrag. Das Bundesarbeitsgericht prüft nun, ob sie das wetierhin darf

Ob Hanffreunde, Hochschulen oder Hebammen, Flieger von Hängegleitern oder Hundesportliebhaber: Es gibt viele Verbände in Deutschland, die sich mit den drei Buchstaben DHV abkürzen. Sie sind einer allgemeinen Öffentlichkeit eher wenig bekannt, genauso wie eine christliche Gewerkschaft, die dieses Kürzel trägt. Und das ist dann doch ungewöhnlich für eine Vereinigung, die in Tarifauseinandersetzungen zieht. Aber anders als IG Metall oder ver.di regelt die DHV-Berufsgewerkschaft ihr Tarifgeschehen geräuschlos. Und genau darin sehen ihre Kritiker ein Problem. Denn es nährt den Verdacht, dass die christliche Kleingewerkschaft Tarifverträge weniger durch gewerkschaftlichen Druck und ernstzunehmende Streikdrohungen erreicht, als vielmehr, indem sie den Wünschen der Arbeitgeberseite so weit entgegen kommt, dass es zu einem Abschluss kommt.

Am meisten Schlagzeilen macht die DHV-Berufsgewerkschaft denn auch durch den Aufstand ihrer Gegner, die sie wahlweise als Phantom-, Schein- oder Dumpinggewerkschaft schmähen. Zusammen mit der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit sowie dem Land Nordrhein-Westfalen sind IG Metall, ver.di und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) vor Gericht gezogen, um die fehlende Tariffähigkeit der DHV feststellen zu lassen, Kernkompetenz jeder Gewerkschaft - ohne kann sie einpacken.

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Verdächtig einvernehmlich

Kaum Mitglieder, schlechte Tarifabschlüsse - die christliche Kleingewerkschaft DHV ist bei Arbeitgebern beliebt. Auch Real schließt lieber mit ihr als mit ver.di einen Tarifvertrag ab. 

Bislang wurde die Frage uneinheitlich entschieden: Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte die DHV zunächst für nicht tariffähig, das Landesarbeitsgericht sah es anders, nun könnte das Bundesarbeitsgericht den Konflikt am Dienstag entscheiden.

Die DHV gehört dem Christlichen Gewerkschaftsbund CGB an, deren Mitgliedern immer wieder vorgeworfen wird, Gefälligkeitsverträge zu schließen. Das Argument der Kritiker: Der DHV fehle es an Durchsetzungskraft gegenüber Arbeitgebern und an Leistungsfähigkeit. So sei von höchstens 10 000 Mitgliedern auszugehen, was zu einem Organisationsgrad von unter 0,1 Prozent führe. Dadurch fehle auch das Geld für einen Apparat, einen ernstzunehmenden Tarifkonflikt zu führen.

Die DHV weist das zurück und erklärt, viel mehr als 10 000, nämlich rund 72 000 Mitglieder zu haben. Zudem belegen aus ihrer Sicht die von ihr geschlossenen Tarifverträge ihre Stärke. Laut einer parlamentarischen Anfrage sollen es allein zwischen 2003 und Ende 2012 über 900 gewesen sein. Zahlen über die letzten Jahre will der Vorsitzende Henning Röders auf nd-Anfrage im Vorfeld der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung nicht herausgeben. Seit Jahrzehnten sei man jedoch Tarifpartnerin von Branchentarifverträgen beispielsweise im Handel, bei den privaten Versicherungen, bei Banken und Ersatzkassen. Auch im Gesundheitswesen hat die DHV Tarifverträge vereinbart, beispielsweise mit dem Deutschen Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Um Gefälligkeiten sei es dabei nicht gegangen, widerspricht Röders: So habe man etwa bei der AWO Thüringen acht Prozent mehr Lohn über einen Zeitraum von zwei Jahren erreicht. Überdies würden die Zuschläge für Sonn- und Wochenfeiertage um 20 Prozent bzw. Nachtarbeit um 13,6 Prozent erhöht.

Freunde waren »gelbe« christliche und »rote« DGB-Gewerkschaften noch nie. Aber seit 2013 hat die Kleingewerkschaft ihren Radius extrem ausgeweitet und beansprucht nun auch Zuständigkeit in so beschäftigungsstarken Wirtschaftsbereichen wie Sparkassen, Metall- und Elektroindustrie, Groß- und Einzelhandel, gesetzliche Sozialversicherung oder Kranken- und Altenpflege, wo traditionell ver.di, IG Metall und NGG gut verankert sind. Diese machen nun die Erfahrung, dass sich DHV und Arbeitgeber schneller auf Abschlüsse einigen und damit bessere Tarife von DGB-Gewerkschaften unterlaufen. Als unrühmliche Beispiele gelten sehr niedrige Lohnabschlüsse für den Logistikbereich oder in der textilen Reinigungsbranche. Hier hatte die IG Metall anlässlich des Arbeitsgerichtsverfahrens in Hamburg auf DHV-Tarifverträge verwiesen, die die Arbeitszeit von 37 auf 40 Wochenstunden erhöhten, Zuschläge für Mehrarbeit abschafften und die Löhne um rund 18 Prozent merklich absenkten.

Einen zweifelhaften Ruf hat sich die Vereinigung aber schon früher erworben. So berichtete die ARD-Sendung »Report Mainz« im Jahr 2008 unter dem Titel »Gekaufte Pseudogewerkschaften«, dass Arbeitgeber Mitarbeitern Prämien bezahlt hätten, wenn sie DHV-Mitglieder werden, um dann einen moderaten Haustarifvertrag abschließen zu können.

Aktuellstes Beispiel ist ein Konflikt bei der Supermarktkette Real, wo das Metro-Management Gespräche über einen »Zukunftstarifvertrag« mit ver.di Knall auf Fall gekündigt hat und als neuen Partner für einen Haustarifvertrag zu schlechteren Konditionen die DHV aus dem Hut zauberte. Dafür sollen Ende Juni sämtliche 34 000 Real-Beschäftigte in die konzerneigene Metro Services GmbH überführt werden, wo die bislang 600 Beschäftigen nach einem DHV-Tarifvertrag bezahlt werden. Neu Eingestellte würden dadurch deutlich schlechter gestellt werden. Für eine Verkäuferin in Bayern bedeute eine Bezahlung nach diesem Tarif rund 9500 Euro weniger im Jahr, rechnet ver.di vor.

In diesem Fall will die DHV die ihr zugedachte Dumpingrolle nicht mitspielen und schlägt kritische Töne an, was manche auch im Zusammenhang mit dem laufenden Gerichtsverfahren sehen. Man unterstütze Pläne zur Tarifflucht nicht, heißt es. Die DHV hat daher ihre Tarifverträge gekündigt, was allerdings mehr symbolischen Wert hat, denn sie wirken fort bis ein neuer Vertrag geschlossen wird. Real und Metro müssen wegen dieses Vorgehens am 13. Juli mit Protesten rechnen. Dazu aufgerufen hat die Aktion Arbeitsunrecht, die dabei nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit der DHV anprangert.

Möglicherweise hat das Bundesarbeitsgericht solche Lohnsparpläne von Unternehmen dann bereits durchkreuzt. Es musste in der Vergangenheit bereits einige Male über den Gewerkschaftsstatus von oft christlichen Arbeitnehmervertretungen urteilen - vielbeachtet das Urteil gegen die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit CGZP im Jahr 2010. Bei der anstehenden Entscheidung zur DHV dürfte es allerdings nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin weniger Bedeutung haben. Es sei ein »Sonderfall«. Ähnlich gelagert waren hingegen zwei weitere Verfahren, die höchst unterschiedlich ausgingen.

Im Streit zwischen der IG Metall und der christlichen Mini-Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung (GKH) trafen die obersten Arbeitsrichter im Jahr 2010 zwar selbst keine abschließende Bewertung - die GKH hatte ihre Mitgliederzahl nicht offengelegt -, sie formulierten aber allgemeine Anforderungen, auf deren Grundlage der Gewerkschaft schließlich das Handwerk gelegt wurde: Demnach kommt die Tariffähigkeit in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck. Im Zweifel kann aber auch eine nennenswerte Zahl eigenständig abgeschlossener Tarifverträge »eine Tariffähigkeit indizieren«.

Lesen Sie auch: Niederlage für christliche Gewerkschaft – Bundesarbeitsgericht hebt Urteil auf: Tariffähigkeit der »DHV - die Berufsgewerkschaft e.V.« auf der Kippe

Diese Kriterien hatte das Bundesarbeitsgericht zuvor schon für die kleine Christliche Gewerkschaft Metall angelegt - und ihr, trotz des geringen Organisationsgrades von höchstens zwei Prozent, den Gewerkschaftsstatus zugesprochen. Rund 550 Tarifverträge reichten den Erfurter Richtern als Beweis.

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