Die Renten und Portogebühren steigen
Neu ab Juli 2018
Rente: Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentner in Deutschland steigen in neuen Bundesländern um 3,37 Prozent, im Westteil um 3,22 Prozent. Der Rentenwert in Ostdeutschland erreicht damit 95,8 Prozent des Westniveaus.
Witwen- und Witwerrente: Ab Juli erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Der Freibetrag, bis zu dem die Hinterbliebenenrente ohne Abzüge in voller Höhe gezahlt wird, ist abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers. Er steigt ab Juli von 783 auf 810 Euro in den neuen Bundesländern sowie von 819 auf 845 Euro in den alten Bundesländern.
Lkw-Maut: Die Lkw-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Neben den 13 000 Autobahn-Kilometern und 2300 Kilometern autobahnähnlicher Bundesstraßen werden ab Juli für Lastwagen zusätzlich rund 40 000 Kilometer mautpflichtig.
Geld am Automaten: Viele Banken erhöhen ab Juli den Mindestbetrag für Abhebungen am Automaten auf 50 Euro.
EU-Pauschalreiserichtlinie: Verbraucher sind ab Juli bei der Buchung von Urlaubsreisen besser geschützt. So bekommen sie mehr Zeit, um Mängel zu melden. Künftig ist dies bis zwei Jahre nach der Reise möglich (bislang maximal einen Monat nach der Reise). Zusätzlicher Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs (Flug, Hotel, Mietwagen) ausgewählt hat. Damit entsteht eine verbundene Reiseleistung, für die der Vermittler eine Insolvenzabsicherung vorlegen muss. Die Neuregelung gilt nicht nur für Onlineportale, sondern auch für Reisebüros (siehe auch Seite 8).
Schmerzmittel: Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, bekommen einen neuen Warnhinweis. Auf der Außenpackung muss künftig aufgedruckt werden: »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!« Dadurch sollen Nebenwirkungen wie Schlaganfälle, Magenblutungen sowie Leber- und Nierenschäden vermieden werden.
Portogebühren: Ab Juli erhöhen sich bei der Deutschen Post die Gebühren für Bücher- und Warensendungen: für eine Büchersendung bis zu 500 Gramm um 20 Cent auf 1,20, für Warensendungen bis zu 50 Gramm um 40 Cent auf 1,30 Euro.
Amalgam: Bei schwangeren Frauen und Kindern unter 15 Jahren sollen Zahnärzte nur noch in Ausnahmefällen auf Zahnfüllungen aus Amalgam zurückgreifen. Anstelle des quecksilberhaltigen Stoffes müssen in der Regel Alternativen wie Kunststofffüllungen eingesetzt werden. Die EU will die Verwendung von Amalgam-Füllungen reduzieren, weil Quecksilber schon in geringen Mengen giftig ist.
Samenspender und Empfängerinnen: Künftig können durch Samenspende gezeugte Menschen Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Ab Juli gibt ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und Samenempfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die künstliche Befruchtung nach dem 30. Juni 2018 erfolgt ist. nd
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