Der Etat, das bin ich nicht

Andreas Fritsche zum Streit über Brandenburgs Doppelhaushalt

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Was die rot-rote Koalition in Brandenburg in Zukunft finanzieren möchte, das können die Bürger detailliert im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 nachlesen. Das ist angesichts der Landtagswahl am 1. September 2019 möglicherweise aussagekräftiger als die Wahlprogramme aller Parteien, in denen in der Regel das Blaue vom Himmel versprochen wird. Interessant zu wissen wäre für eine Wahlentscheidung nun, welche Vorstellungen die Oppositionsparteien haben. Das könnte sich nach der Sommerpause in den Debatten des Landtags über den Doppelhaushalt herausstellen.

Finanzminister Christian Görke (LINKE) soll beispielsweise für mehr Polizisten sorgen, andererseits die Schulden des Landes zügiger abbauen. Diese und andere, einander widersprechende Wünsche der Opposition kennt er schon. Das ist das Übliche. Das muss er aushalten in seiner Position. Anderen Finanzministern vor ihm ist es ähnlich ergangen.

Neu ist der Streit um die Frage, ob es nicht politisch bedenklich sei, wenn die rot-rote Koalition noch vor der Landtagswahl einen Doppelhaushalt beschließen will, der gut zur Hälfte für eine Zeit nach der Landtagswahl gilt, in der eventuell andere Parteien regieren oder zumindest mitregieren. Einen solchen Etat hat es in Brandenburg bisher noch nicht gegeben.

Hier stellt sich die Frage, ob sich die CDU aus prinzipiellen Erwägungen über die Vorgehensweise beschwert, oder was sie anders machen würde, wenn sie die Macht dazu hätte? Es wäre unfair, der CDU zu unterstellen, sie sei ausnahmslos gegen alle Maßnahmen, die durch den Etatentwurf abgedeckt sind. Es wäre unseriös, mit einer solchen Begründung davor zu warnen, die CDU anzukreuzen. Wohl aber lässt sich sagen: Gegen Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit hatte die CDU in der Vergangenheit häufig etwas einzuwenden.

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