Airline muss bei Verspätung entschädigen
Luxemburg. Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-523/17). Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. Der konkrete Fall betrifft Tui-Fly: Die Fluggesellschaft hatte einen Flieger von Thomson Airways gemietet. Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.