Keine Gleichheit Ost
LINKE: Vereinheitlichung der Rentenwerte führt de facto zu weniger Geld im Alter
28 Jahre nach der Wende sollen auch die Renten in Ost und West langsam die gleiche Höhe erreichen - sagt die Bundesregierung. Deshalb hat sie bereits im vergangenen Jahr beschlossen, den bisher für die Einkommen der Ostdeutschen geltenden Höherrechnungsfaktor von derzeit 12,48 Prozent bis 2025 schrittweise komplett abzuschaffen. Dafür soll der Rentenwert Ost auf das West-Niveau angehoben werden. Aktuell ist ein Rentenpunkt im Osten 30,69 Euro wert, im Westen aber 32,03 Euro. Was nach einem wichtigen Schritt zur Gleichstellung in beiden Teilen des Landes klingt, hat in der Realität aber einen großen Haken: Solange nämlich die Einkommen in den neuen Bundesländern weiter deutlich niedriger sind als in den alten, gibt es keine Gleichstellung bei den Renten.
Das zeigt auch eine Kleine Anfrage des Ostbeauftragten der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Höhn. Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie viel Rente eine heute 54-jährige, Vollzeit arbeitende Verkäuferin im Osten zwischen 2018 und dem Rentenbeginn im Jahr 2031 erarbeiten könnte. Ihr Monatseinkommen beträgt laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit aktuell 1701 Euro brutto. Bliebe die Höherwertung der Osteinkommen auf dem Niveau von 2017 erhalten, würde die Verkäuferin für diese 13 Jahre Arbeit demnach später 374 Euro Rente im Monat erhalten - bei Wegfall der Höherwertung aber nur 344 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 22 Jahren fehlten der Beispielbeschäftigten demnach insgesamt rund 8000 Euro gegenüber der heutigen Berechnungsweise, heißt es aus dem Büro Höhn.
Demnach bedeuten die beschlossenen gleich hohen Rentenwerte nicht automatisch auch gleich hohe Renten. Im Gegenteil: »Damit wird aus der Angleichung der Renten unter den gegebenen Bedingungen real eine Rentenkürzung für die Ostdeutschen«, so Höhn gegenüber »nd«. Und das wird sich auch nicht ändern, solange die Einkommen in Ost und West unterschiedlich sind. Eine westdeutsche Verkäuferin nämlich erhält aktuell im Durchschnitt rund 2136 Euro Bruttolohn und somit - egal ob mit oder ohne Höherwertung der Osteinkommen - für die gleiche Arbeitszeit auch weiterhin mehr Rente. Laut dem Jahresbericht zum Stand der deutschen Einheit aus dem vergangenen Jahr liegen die ostdeutschen Löhne im Schnitt um fast 20 Prozent unter den westdeutschen. Und auch wenn einige westdeutsche Regionen ebenfalls strukturell benachteiligt sind, ergibt sich das deutlichste Lohngefälle weiter zwischen den bis 1990 getrennten Teilen des Landes.
Als die Rentenwertanpassung im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, hatte sogar die damalige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) eingeräumt, dass Beschäftigte im Osten nach der Angleichung bei der Bewertung ihrer Renten benachteiligt würden und dass das ein Problem des unterschiedlichen Lohnniveaus sei. In den nächsten Jahren müsse daher eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Die gibt es allerdings bis heute nicht. »Für eine wirkliche Rentengerechtigkeit muss auch die strukturell bestehende Lohnlücke geschlossen werden«, forderte auch Höhn. Und bis das passiert sei, könne die Höherwertung der Osteinkommen nicht abgeschafft werden, warnte er: »Solange die Lohnlücke besteht, muss sie wie bisher mit dem Umrechnungsfaktor abgefedert werden.«
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