Streit um Bäderregelung vor Gericht
Verkaufsoffene Sonntage im Nordosten betreffen 77 Orte
Greifswald. Der jahrelange Streit um die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern findet sein Ende vor Gericht. Am Mittwoch nimmt sich das Oberverwaltungsgericht in Greifswald in mündlicher Verhandlung der Auseinandersetzung um die verkaufsoffenen Sonntage in den Kur- und Erholungsorten an.
Der Gewerkschaft ver.di geht es um den Schutz der arbeitsfreien Sonntage, ein Verfassungsgut. Wirtschaftsministerium, Handel und die Tourismusbranche sehen in der Bäderregelung dagegen die Möglichkeit, den Gästen auch an Sonn- und Feiertagen ein Warenangebot unterbreiten zu können. Dies sei ein für Urlauber notwendiger Service.
In 77 Orten Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zwischen Mitte März und Anfang November die Läden auch sonntags öffnen, das gilt jedoch nicht für Baumärkte, Möbel- und Autohäuser. Nach Schätzungen von ver.di liegt die Zahl der betroffenen Mitarbeiter bei bis zu 20 000. Die Gewerkschaft führt als Argument für ihre Ablehnung unter anderem einen »gesellschaftlichen Biorhythmus« an. Es geht ihr vor allem um den Schutz der Angestellten.
Die Befürworter der Sonntagsöffnung weisen unter anderem auf die unterschiedliche Haltung von ver.di in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hin. Im nördlichen Nachbarland ist die Regelung mit Zustimmung von ver.di deutlich lockerer. Dort dürfen in den kommenden fünf Jahren Läden in 95 Städten und Gemeinden vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sonntags jeweils sechs Stunden lang öffnen.
Für ver.di sind die Voraussetzungen in beiden Ländern völlig unterschiedlich und ließen sich deshalb nicht vergleichen. »Vielleicht gibt es beim Oberverwaltungsgericht ein feines Gespür dafür, dass man gleiche Verhältnisse auch gleich bewerten muss«, erklärt dagegen der Geschäftsführer des Landestourismusverbands, Bernd Fischer, als Befürworter der Sonntagsöffnung. dpa/nd
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