Glaubhafte Distzanz

Naidoo hat Erfolg

  • Lesedauer: 2 Min.

Popsänger Xavier Naidoo hat sich erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Sie habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl am Dienstag bei der Urteilsverlesung. Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: »Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.«

Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Weder Naidoo noch die Referentin waren bei der Urteilsverkündung anwesend.

Naidoo, Sänger der Band Söhne Mannheims, hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte hatte dargelegt, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen.

Der Vorwurf, ein Antisemit zu sein, greife in Naidoos Persönlichkeitsrecht ein, zudem sei bei dem Sänger der Schutz der Kunstfreiheit zu berücksichtigen, erläuterte die Richterin. Die Beklagte könne sich auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen, jedoch wiege hier das Recht auf Schutz der Persönlichkeit schwerer.

Der Satz »Er ist Antisemit« sage, dass Naidoo in ganzer Person ein Antisemit sei - über die zitierten Liedtexte hinaus. Das habe die Beklagte nicht ausreichend belegen können. Der Sänger dagegen habe sich glaubhaft von der Verwendung antisemitischer Ressentiments und Codewörter in seinen Texten distanziert.

Die Richterin betonte, dass das Gericht nicht beurteilt habe, ob die Texte von Naidoo antisemitisch sind oder nicht. »Man kann ihn nicht festlegen.« Aber: Er habe die Texte anders verstanden haben wollen und seine Distanzierung sei glaubwürdig gewesen. Antisemit zu sein, sei in Deutschland ein »sehr grober Vorwurf«, die Beklagte habe diesen zu unterlassen. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.

Naidoos Anwalt Frank Wolf kommentierte, das Urteil komme nicht unerwartet, weil die herabwürdigende Bezeichnung jeder Grundlage entbehre. dpa/nd

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