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Der Heimweg ist sicher
Tunesien wird zum sicheres Herkunftsland etikettiert, Abschiebungen sollen damit zum Normalfall werden
Die Abgeordneten im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags haben Pech. Am Freitag müssen sie ihren Urlaub unterbrechen. Auf Antrag von SPD und Grünen ist eine Sondersitzung einberufen - wegen der Abschiebung von Sami A. nach Tunesien. Der Verdacht auf Rechtsbruch durch die CDU/FDP-Landesregierung stehe im Raum, begründet die Opposition ihren Antrag.
Die Behörden hatten den mutmaßlichen Leibwächter von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden abgeschoben, obwohl eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen über die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung noch nicht gefallen war. Als das Gericht die Abschiebung wegen der Gefahr von Folter ablehnte, war es schon zu spät, das Flugzeug mit Sami A. bereits gestartet. Wie die Sache weitergeht, ist noch offen. Das Gelsenkirchener Gericht verfügte, Sami A. sei aus Tunesien zurückzuholen. Wogegen das NRW-Flüchtlingsministerium Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht ankündigte - welcher aber nach Angaben von dpa am Dienstag noch immer nicht erfolgt war. Aus Tunesien ließ der Häftling verlauten, er werde vernommen, aber bisher nicht gefoltert.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert besonders das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, weil »immer klarer« werde, dass das Bamf im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht getäuscht habe. Das Amt habe gewusst, dass eine Gerichtsentscheidung unmittelbar bevorstehe, und hätte deshalb keine unumkehrbaren Fakten zu Lasten von Sami A. schaffen dürfen, betonte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg am Dienstag.
Dass NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) nicht zu Unrecht persönlich vorgeworfen wird, an der Entscheidung beteiligt gewesen zu sein, bestätigte indirekt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, indem er seinen Parteifreund verteidigte. »Wir brauchen mehr Politiker, die den Rechtsstaat tatsächlich durchsetzen und weniger, die nur darüber reden«, erklärte Buschmann in Berlin. Stamp habe im Rahmen von Recht und Gesetz gehandelt, um einen Gefährder abzuschieben, »er hat schlicht seine Pflicht getan«.
Da nun neben der Ausländerbehörde und dem Bamf auch die Landesregierung angegriffen wird, rückt naturgemäß auch der Bund in den Blick. Ohne Wissen der Landesregierung und womöglich auch des Bundesinnenministers hätte eine Ausländerbehörde kaum die Konfrontation mit der Justiz gewagt, lautet der Verdacht. Tatsächlich hat Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits mehrfach persönlich auf den Fall von Sami A. Bezug genommen. In einer Pressekonferenz im Mai erklärte er dabei unumwunden seine Absicht, sich persönlich um den Fall zu kümmern und endlich die Spirale von »Verfügungen und Gerichtsurteilen und wieder Verfügungen« zu durchbrechen. Vorerst hat Seehofer jedoch keine Lust auf öffentliche Rechtfertigung. Dies hätte ihm und NRW-Minister Stamp geblüht, wäre es wie geplant zu einem schon länger geplanten Arbeitstreffen am Dienstag in Düsseldorf gekommen. So wurde das Treffen kurzfristig abgesagt.
Abseits der Frage, welche Zuständigkeiten bei der Abschiebung ignoriert wurden, gibt es offenkundig zwei verschiedene Einschätzungen darüber, ob Sami A. in Tunesien Folter drohte oder nicht - das entscheidende Abschiebungshindernis in seinem Fall. Die Vollzugsbehörden verneinten dies offenbar, während das Gelsenkirchener Gericht die Gefahr hoch genug einschätzte, um gegen eine Abschiebung zu entscheiden.
Immerhin hatte auch Seehofer zuvor erklärt, es müsse gewährleistet sein, dass Sami A. in Tunesien keine Folter droht. Sein Ministerium sei darüber mit den tunesischen Behörden im Gespräch, verriet er auf der Pressekonferenz im Mai. Zweieinhalb Monate später scheinen die Bedenken jedenfalls verflogen. An diesem Mittwoch will die Bundesregierung Tunesien gemeinsam mit Marokko, Algerien und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dies ist Voraussetzung für eine weitere »Beschleunigung« der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Ländern, die dann noch weniger Chancen auf einen Schutzstatus haben. Auch deshalb, weil eine individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe dann von einer Abwicklung der Verfahren nach kollektiven Kriterien abgelöst wird. Gerichte werden die Lage dann ebenfalls nach diesen neuen Kriterien beurteilen. Und Abschiebungen wie die von Sami A. dürften kaum noch Staub aufwirbeln.
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