- Sport
- Niederknien im US-Football
Miami Dolphins wollen Spieler für antirassistischen Protest bestrafen
NFL-Team kündigt für Knien bei der Hymne Sperren und Geldbußen an
Miami. Der US-amerikanische Footballklub Miami Dolphins will während der Nationalhymne protestierende Sportler mit Sperren von bis zu vier Spielen und Geldbußen bestrafen. Dies berichtete die US-Nachrichtendagentur AP am Donnerstag (Ortszeit) unter Bezug auf ein ihr vorliegendes internes Dokument des Teams. Der Satz zum korrekten Hymnen-Verhalten befindet sich in der Kategorie »teamschädigendes Verhalten«. Alle Verstöße in dieser Kategorie können mit einer Spielsperre, einer Geldstrafe, oder beidem bestraft werden. Auch Strafen bei Drogenkonsum, Drogenbesitz und Glücksspiel sind dort aufgeführt.
»Jedes Team musste vor dem Start des Trainingslagers seine Regelung zum Hymnen-Verhalten bei der NFL einreichen. Wir werden uns mit dem Thema zu Saisonbeginn genauer beschäftigen. Alle Optionen sind weiterhin auf dem Tisch«, erklärte das Team in einer Stellungnahme.
US-Präsident Donald Trump hatte die Nationalhymnen-Debatte im vergangenen Jahr losgetreten, als er Spieler, die während der US-Nationalhymne knien oder sitzen blieben, als »Hurensöhne« bezeichnete, die entlassen werden sollten. NFL-Profis waren während der Hymne immer wieder auf die Knie gegangen, um gegen Polizeigewalt gegen Schwarze und Ungleichheit zu protestieren. Den Anfang dieser Protestform hatte am 14. August 2016 Colin Kaepernick gemacht, damals erfolgreicher Quarterback der San Francisco 49ers. Kaepernick trat eine regelrechte Welle los, der sich später auch Sportler außerhalb des Footballs anschlossen.
Erst im Mai hatte die Liga eine neue Regelung verkündet, die es NFL-Spielern in der kommenden Saison erlaubt, während des Abspielens der Nationalhymne in der Umkleidekabine zu warten. In einer gemeinsamen Mitteilung gaben die NFL und die Spielergewerkschaft NFLPA am Donnerstag jedoch bekannt, dass sie gemeinsam an einer Lösung der Hymnen-Debatte arbeiten und die neue Regel, bis es soweit ist, nicht in Kraft treten wird. dpa/nd
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