Fixierungen eingeschränkt

Richterliche Zustimmung für psychiatrische Zwangsmaßnahmen notwendig

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der Mann in Bayern war an das Krankenbett gefesselt worden, und zwar mittels einer Sieben-Punkt-Fixierung - an Armen, beiden Beinen sowie um Bauch, Brust und Stirn. Während eines zwölfstündigen Psychiatrieaufenthaltes war er auf diese Weise acht Stunden ruhig gestellt worden. Der Beschwerdeführer aus Baden-Württemberg hatte eine Fünf-Punkt-Fixierung erhalten.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag sind derartige Fixierungen in Zukunft nur maximal eine halbe Stunde lang ohne richterliche Anordnung möglich. Wird eine solche Maßnahme in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig. Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland schon bisher ein Richter. Der Zweite Senat gibt den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2019 Zeit, verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen zu schaffen. (Az. 2 BvR 309/15 u.a.)

Vermutlich wird das Urteil über die beiden Bundesländer hinaus seine Wirkung entfalten. Die Schaffung von neuen Stellen für Bereitschaftsrichter könnte eine der Konsequenzen sein. Jedoch gibt es weitere Stellschrauben für die Menge an Fixierungen, von denen einige von den Krankenhäusern und den psychiatrischen Kliniken selbst zu beeinflussen sind.

Schon bei der Verhandlung im Januar des Jahres kamen in Karlsruhe die Rahmenbedingungen psychiatrischer Behandlung sowie die Häufigkeit von Fixierungen in den entsprechenden Einrichtungen zu Sprache. Richterin Doris König nannte 17 600 Fixierungen binnen eines Jahres allein für Baden-Württemberg. Das betraf 2016 5300 Patienten. In Berlin werden zum Beispiel je nach psychiatrischer Klinik zwischen ein und neun Prozent der Patienten fixiert.

In Karlsruhe wurde von einem Psychiater angeführt, dass bereits fixierte Patienten von der Polizei in die Kliniken gebracht würden, häufig nach Drogenkonsum. Zwar würde grundsätzlich von Pflegern und Ärzten zuerst auf Deeskalation gesetzt, in einer Notsituation müsse jedoch zu der Zwangsmaßnahme gegriffen werden. Alternativen bestehen in einer Isolierung, die allerdings ebenfalls belastend empfunden werden könne. Auf jeden Fall benötigten fixierte Patienten eine Sitzwache, die beruhigend auf sie einwirken soll.

Relativ einig sind sich Psychiater, dass Möglichkeiten existieren, die Zahl von Fixierungen zu reduzieren. So hatte Chefarzt Martin Zinkler berichtet, dass es in den Kliniken des Landkreises Heidenheim 2017 bei 1250 Behandlungen 37 Fälle gegeben hatte. Mit zwölf zusätzlichen Pflegestellen ließen sich seiner Überzeugung nach alle Fälle vermeiden. Auf Mittel der Deeskalation setzt auch der leitende Psychiater der Berliner Charité, Andreas Heinz. Er nannte in einem Interview die Öffnung von Türen oder die Betreuung zu Hause als mögliche Maßnahmen. So seien in einigen Kliniken die Türen nur wegen eines einzelnen Patienten verschlossen. Würde dieser engmaschig betreut, könnten die Türen für alle anderen geöffnet werden. Die Charité gehöre trotz ihrer Innenstadtlage zu den zwei Berliner Kliniken mit den niedrigsten Fixierungsraten.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hält vor allem ausreichend Platz und Personal für notwendig, um gefährliche Situationen und Fixierungen zu verhindern. Die Fachgesellschaft begrüßte das Urteil, entsprechende Zwangsmaßnahmen nur mit Richtervorbehalt zuzulassen. Zeitgleich mit der Entscheidung aus Karlsruhe legte die DGPPN eine S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang vor. Darin wird eine ausreichende Personalausstattung und die Schulung von Mitarbeitern in Deeskalationstechniken und Strategien im Umgang mit aggressivem Verhalten empfohlen. Mit den psychisch Erkrankten sollten Behandlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Gefordert wird in der Leitlinie nicht zuletzt eine geeignete und hochwertige Klinikarchitektur.

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