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- Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Gelöscht ist nicht gestoppt
Katja Herzberg zur ersten Bilanz entfernter Inhalte in sozialen Netzwerken
Gestoppt ist der Hass im Internet ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des »Netzwerkdurchsetzungsgesetzes« (NetzDG) nicht. Aber dies war auch nicht ernsthaft zu erwarten. Die ersten Angaben zu gelöschten Inhalten bei Facebook, Twitter, Youtube und Co. geben mangels Vergleichszahlen am ehesten darüber Aufschluss, wie ernsthaft sich die Konzerne zum Schutz Betroffener von Übergriffen im Netz engagieren: Während Youtube viele Meldungen erhielt und hohe Löschraten aufweist, scheint das kompliziertere Verfahren bei Facebook Beschwerden zu minimieren.
Zentrales Problem bleibt: Vieles, was gelöscht wird, wird nicht juristisch geprüft - deswegen braucht es die im NetzDG vorgesehene Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung für eine Kontrolle des Löschverfahrens. Die Bundesregierung kann sich nicht damit zufrieden geben, gegen die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte vorzugehen. Dies darf nicht zur Beschneidung der Meinungsfreiheit führen - auch jede unberechtigt gelöschte Äußerung ist ein Verstoß gegen dieses Grundrecht.
Hier macht derzeit vor allem die Zivilgesellschaft zu Recht Druck, damit Gemälde von Rubens oder auch Erfahrungsberichte über Rassismus und Antisemitismus nicht zu unsinnigen Sperrungen führen - hier scheint etwa das »soziale« Netzwerk Facebook wenig gelernt zu haben.
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