Heß-Marsch verbieten!

Martin Kröger will die NS- Verherrlichung stoppen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Artikel 37 der Berliner Verfassung ist glasklar formuliert: »Auf die Artikel 14, 26 und 27 darf sich nicht berufen, wer die Grundrechte angreift oder gefährdet, insbesondere wer nationalsozialistische oder andere totalitäre oder kriegerische Ziele verfolgt.« In Artikel 14 wiederum ist geregelt, dass »jedermann« das Recht hat, innerhalb der Gesetze seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Aber eben nicht, wenn er nationalsozialistische Ziele verfolgt. Auf diesen Umstand hat jüngst auch der Spandauer CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner hingewiesen.

Es ist unerträglich, dass am Samstag dennoch in Berlin Hunderte Neonazis aufmarschieren werden, um an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu erinnern, der im Kriegsverbrechergefängnis in Spandau Suizid beging. Mehr Verherrlichung des Nationalsozialismus ist kaum vorstellbar.

Es ist richtig und zu begrüßen, dass unter anderem Organisationen wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten gefordert haben, dass der Senat das Neonazi-Treiben unterbindet. Dass Innensenator Andreas Geisel (SPD) und seine Juristen keine Chance für ein Verbot sehen, ist dagegen bedauerlich. Bleibt zu hoffen, dass der Neonazi-Aufmarsch beim Verstoß gegen die Auflagen sofort abgebrochen wird.

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