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  • Entschädigung von NS-Opfern

Von der Opferrente zum »Heimtaschengeld«

Bundesregierung kürzt Entschädigungen für NS-Verfolgte bei Umzug in ein Pflegeheim

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Wegen eines Aufenthalts in einem Pflegeheim hat die Bundesregierung 13 Opfern des Nationalsozialismus die Entschädigungen gekürzt. Sie erhalten nur noch 352 Euro im Monat, wie aus einer Antwort der Parlamentarischen Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD) an die Linke-Fraktion hervorgeht, die der Deutsche Presse-Agentur vorliegt. Das Ministerium argumentiert, dass bei einem Umzug in ein Heim andere Einrichtungen hinzutreten, die Kosten übernehmen und sich damit der finanzielle Bedarf ändere.

Insgesamt erhalten derzeit noch 149 lebende Opfer von NS-Unrecht wie Euthanasie-Geschädigte, Zwangssterilisierte, Homosexuelle und Deserteure Opferrenten nach den Richtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Im Schnitt etwa 600 Euro, bei den derzeit 13 gekürzten Opferrenten geht es für den Bund um Einsparungen von insgesamt rund 4.000 Euro im Monat - dabei stellt sich vor allem die Frage nach der Wirkung der Kürzungen bei den NS-Opfern. Die Regelung war 2014 unter Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eingeführt worden.

Aufsehen erregte zuletzt der Fall des am 5. Juli in Bremen gestorbenen Wehrmachtsdeserteurs und späteren Friedensaktivisten Ludwig Baumann. Weil er offenbar zu spät den Umzug in ein Pflegeheim gemeldet hatte, erhielt sein Sohn nach dem Tod eine Rückzahlungsforderung über rund 4.000 Euro - Absender war eine dem Bundesfinanzministerium untergeordnete Zollbehörde.

Baumann, der wegen Kriegsverrats erst zum Tode verurteilt und dann in ein Konzentrationslager gekommen war, bezog seit 1993 Opferrente. 2017 zog der Träger des Aachener Friedenspreises in ein Heim; statt 660 Euro wurde für die Zeit nur ein »Heimtaschengeld« von 352 Euro bewilligt. 2015 hatte der heute zuständige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als Hamburgs Bürgermeister noch mit Baumann ein Denkmal für Deserteure in der Hansestadt eingeweiht. Eine dpa-Anfrage, ob das Ministerium weiter auf der Rückzahlung durch Baumanns Sohn besteht, blieb bisher unbeantwortet.

Die LINKE will nun zügig einen Antrag in den Bundestag einbringen, um die Kürzungsregelung bei einem Umzug in ein Pflegeheim aufzuheben. »Diese Regelung ist überhaupt nicht nachvollziehbar und hochgradig beschämend«, sagte der Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte. »Für den Staat geht es hier um Peanuts, für die wenigen überlebenden Opfer geht es hingegen um ihre Würde und zum Teil existenzielle Fragen.« dpa/nd

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