Unterhalts- und Sorgerecht sollen reformiert werden

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Bundesjustizministerin Katarina Barley will das Unterhaltsrecht reformieren, um getrennten Elternpaaren mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung und Kostenverteilung zu geben. »Wir müssen getrennt lebende Eltern, die weiterhin gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernehmen, besser unterstützen«, sagte Barley.

Das Justizressort bereitet derzeit Reformen sowohl des Unterhalts- wie auch des Sorge- und Umgangsrechts vor. Zum Unterhaltsrecht hatte bereits im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe des Ministeriums Empfehlungen vorlegt. Diese würden nun ausgewertet, um auf deren Grundlage dann einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Hintergrund sind gesellschaftliche Veränderungen im Umgang mit Kindern nach einer Trennung der Eltern, insbesondere der Trend zu einer gemeinsamen oder abwechselnden Betreuung.

Die Justizministerin verwies auch auf weitere gesellschaftliche Veränderungen, die im Unterhaltsrecht stärker berücksichtigt werden müssten: »Mütter sind ganz selbstverständlich berufstätig und Väter wollen mehr Verantwortung für die Kinder übernehmen. Das muss sich auch darin widerspiegeln, wie wir mit steuerlichen und rechtlichen Fragen beim Unterhalt umgehen.«

Neben dem Unterhaltsrecht betrifft dies auch das Sorge- und Umgangsrecht, allerdings stehen hier die Ergebnisse einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe noch aus und werden erst Mitte 2019 erwartet. Erst danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Das Justizministerium wies darauf hin, »dass Eltern nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen«. Beim Umgang und im Unterhalt solle daher »stärker berücksichtigt werden, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen«.

Die bisherige Gesetzeslage geht vom traditionellen Modell aus, nach dem ein Elternteil - meist die Mutter - nach Trennung und Scheidung die Kinder betreut und der andere - meist der Vater - Unterhalt zahlt.

Der Reformbedarf im Unterhalts- und Sorgerecht ist im September auch ein Thema des Deutschen Juristentages in Leipzig. Dessen Ergebnisse sollten in die Gesetzesvorhaben einfließen. AFP/nd

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