Tierische Notfälle: Wissenswert für Frauchen und Herrchen
Versicherungen
Bei Anschaffung eines eigenen Hundes oder Pferdes ist unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern sowie Kommunen sind diese sogar verpflichtend.
Zahme Kleintiere wie etwa Katzen sind hingegen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Andere Versicherungen für Haustiere, die auf dem Markt angeboten werden - wie Operationskosten- oder Tierkrankenvollversicherung - sollten vor Abschluss genau geprüft werden.
Für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, muss die Person haften, die es hält. Die gesetzliche Haftpflicht sieht hierbei eine prinzipiell in der Höhe unbegrenzte Haftung vor. Für die Begründung der Haftung ist kein Verschulden erforderlich. Tierhalter*innen haften mit ihrem gesamten Vermögen - schlimmstenfalls auch ein Leben lang mit ihrem Einkommen. Für Personen, die beispielsweise Hunde oder Pferde halten, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung daher unverzichtbar. Sie bezahlt den Schaden und wehrt zudem unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Auch »Tiersitter« betroffen
Auch Personen, die Tiere lediglich hüten, können Haftungsrisiken ähnlich wie Tierhalter*innen ausgesetzt sein. Das gilt schon dann, wenn man nur ein paar Stunden auf den Hund vom Nachbarn aufpasst. Sie müssen allerdings nicht haften, wenn sie bei der Führung der Aufsicht nicht fahrlässig gehandelt haben.
Um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, können sie über die Tierhalterhaftpflichtversicherung von »Frauchen« oder »Herrchen« mitversichert werden. Bevor man sich bereit erklärt, auf ein fremdes Tier aufzupassen, sollte man nachfragen, ob eine Mitversicherung besteht.
Kostenfragen in Auge haben
Das Risiko von hohen Krankheitskosten können Tierhalter*innen mit sogenannten Operationskosten- oder Tierkrankenvollversicherungen absichern. Der BdV empfiehlt, vor Abschluss genau zu prüfen, ob diese wirklich sinnvoll sind. Zwar können sie möglicherweise helfen, das finanzielle Risiko zu mindern, sie sind aber zum Teil sehr teuer.
Es könnte daher sinnvoller sein, selbstständig Geld für tierische Notfälle zurückzulegen. Wer dennoch eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Es bestehen teilweise erhebliche Unterschiede - beispielsweise bei Leistungsumfang und Wartezeiten.
Weitere wichtige Tipps und Hinweise finden Tierhalter*innen im »Infoblatt - Tierhalterhaftpflichtversicherung« des BdV.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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