Endgültiges Aus für die Halogenlampen
Was sich ab September 2018 für die Verbraucher ändert
Vor sechs Jahren war die Produktion der Glühlampe verboten worden. Nun ist die nächste Leuchte dran: Ab 1. September 2018 dürfen die meisten Halogenlampen in der EU nicht mehr produziert werden. Eigentlich hätte dieses Licht schon im September 2016 ausgehen sollen. Damals gab es für die Halogenlampe jedoch noch eine Gnadenfrist. Nach der damaligen Analyse des Lichtmarkts und der technischen Entwicklungen war die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der September 2016 zu früh für das Auslaufen sei. Jetzt ist die Gnadenfrist endgültig vorbei.
Hinter dem Auslaufen der Halogenlampe steckt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Der Verbrauch einer Halogenlampe ist fünfmal höher als der einer LED.
Künftig werden anstelle der Halogenlampen hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen. Restbestände dürfen ab September aber noch verkauft werden. Und es gibt Ausnahmen: Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, sowie für Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern ist noch kein Ende in Sicht. Betroffen sind also vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht.
LEDs sind in der Anschaffung meist teurer als Halogenlampen, aber die Mehrkosten sind bald wieder drin. So hat der BUND vorgerechnet, dass eine Halogenlampe inklusive Anschaffungskosten bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht. Bei einer LED sind es 28 Euro.
IKEA schränkt Retouren ein
Der schwedische Möbelhändler IKEA schafft sein Rückgaberecht teilweise wieder ab. Kunden können gekaufte Waren ab 1. September nur noch innerhalb eines Jahres zurückgeben, wenn diese neu und unbenutzt sind. Bislang spielte der Zustand keine Rolle.
Gebrauchte IKEA-Möbel müssen Verbraucher dennoch nicht gleich wegwerfen: Ebenfalls ab September will IKEA sie ankaufen. Bargeld gibt es für den Vorbesitzer nicht, aber einen Warengutschein im Wert von bis zu 50 Prozent des Neupreises. Diese Regelung läuft als Test in fünf Filialen: in Berlin-Lichtenberg, Siegen, Kaarst, Hannover-Expo Park und Würzburg.
Kfz-Steuer steigt für Erstzulassung von Pkw
Ab 1. September gilt ein neuer Standard zur Messung des Verbrauchs von Autos: WLTP (siehe nd vom 1./2. September 2018, Seite 8). Dieses Kürzel steht für »Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure«. Bei neu zugelassenen Fahrzeugen wird der Schadstoffausstoß künftig nach diesem neuen Verfahren gemessen. Danach sind überwiegend höhere Verbrauchswerte und Emissionen zu erwarten, so dass sich die Kfz-Steuer für viele Autos voraussichtlich erhöhen wird. Die Steuer wird nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen, aus dem sich der Spritverbrauch ergibt. Der aktuelle Pkw-Bestand ist von dieser Neuregelung nicht betroffen. dpa/nd
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