• Politik
  • Bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Oppositionelle raufen sich zusammen

FDP, LINKE und Grüne stellen ihre Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz der CSU-Landesregierung vor

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.

Es war ein seltenes Bild, das sich am Montagmorgen den Besuchern der Berliner Bundespressekonferenz bot. Auf dem Podium saßen drei führende Oppositionspolitiker, deren Parteien nur wenige Gemeinsamkeiten haben. Bei der Bewertung des bayerischen Polizeiaufgebengesetzes gibt es aber große Schnittmengen zwischen dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner und seinen Amtskollegen Dietmar Bartsch (LINKE) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne).

Sie stellten nun ihre gemeinsame Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Lindner sprach von einem »Angriff auf die Freiheit«. Göring-Eckardt ergänzte, dass das Regelwerk die Bürgerrechte in Frage stelle. Sie beklagte, dass Menschen durch dieses Gesetz unter Generalverdacht gestellt würden. Deswegen sei es zu dieser ungewöhnlichen »Allianz für den Rechtsstaat« gekommen. Sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert, sagte Göring-Eckardt.

Bürgerrechtsallianz auf Zeit
Aert van Riel über die gemeinsame Klage von FDP, Linkspartei und Grünen

Auch Dietmar Bartsch stammt aus dem ostdeutschen Staat. Er kritisierte die bayerische Staatsregierung, weil sie eine umfassende Kontrollkompetenz schaffe, »wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat«. Außerdem werde durch das Gesetz die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischt.

Die drei klagenden Fraktionen vereinen gemeinsam mehr als ein Viertel der Sitze im Bundestag auf sich. Damit sind sie klageberechtigt. Mit der sogenannten Normenkontrollklage werden die Karlsruher Richter nun von den Parlamentariern dazu aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Das im Mai von der CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag beschlossene Gesetz steht seit Monaten in der Kritik. Vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem bayerischen Verfassungsgerichtshof wurden bereits weitere Klagen eingereicht. Zudem beteiligten sich Zehntausende an Demonstrationen gegen die Neuregelungen.

Lindner erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden zwar erweiterte Befugnisse für die Terrorismusbekämpfung zugestanden habe. Die CSU-Regierung in Bayern habe diese nun allerdings auf die »Alltagskriminalität« ausgeweitet. Lindner verwies unter anderem auf den sogenannten Präventivgewahrsam, der laut dem bayerischen Gesetz »bei drohender Gefahr« für drei Monate verhängt und immer wieder verlängert werden kann.

Die bayerische Regierung hatte die Befugnisse der Landespolizei mit der Gesetzesänderung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreiten, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdessen genügt jetzt ganz allgemein eine »drohende Gefahr«.

Auch im bayerischen Landtag war in den vergangenen Monaten heftig über das Polizeiaufgabengesetz gestritten worden. Die in dem Bundesland oppositionellen Grünen, Sozialdemokraten und Freien Demokraten hatten in Bayern Verfassungsklage eingereicht. Allerdings wird sich wohl erst nach der Landtagswahl am 14. Oktober zeigen, wie ernst gemeint der Widerstand der Oppositionspolitiker tatsächlich ist. Denn die CSU wird dann voraussichtlich auf einen Koalitionspartner angewiesen sein, um weiter regieren zu können. Und keine der Oppositionsparteien hat bislang ein Zusammengehen mit den Konservativen glaubhaft ausgeschlossen.

Der bayerische Landtagsspitzenkandidat der FDP, Martin Hagen, machte lediglich eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bedingung für eine mögliche gemeinsame Regierung mit der CSU.

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