30 Prozent auf (fast) alles: Irreführende Werbung?

Wettbewerbsrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 20. April 2018 (Az. 6 U 153/17).

Zum Hintergrund: Ist eine Werbung irreführend, können Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsvereine oder Konkurrenten dagegen vorgehen und Abmahnungen vornehmen oder gerichtliche Schritte einleiten.

Gerade bei Rabattaktionen kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das den fairen Wettbewerb unter Konkurrenten, aber letztlich auch den fairen Umgang mit dem Verbraucher regelt.

Der Fall: Ein Möbelhaus hatte in seiner Werbung einen Rabatt von 30 Prozent »auf fast alles« angekündigt. Eine Sprechblase darüber verwies darauf, dass der Rabatt für eine ganze Reihe von Warengruppen gelte, darunter Polstermöbel, Küchen und Schlafzimmer. Das Wort »fast« war im Vergleich zum Rest recht dünn gedruckt, zudem verwies eine Fußnote darauf, dass der Rabatt für die Produkte von insgesamt 40 Herstellern nicht gilt.

Ein Wettbewerbsverein sah diese Werbung als irreführend an und mahnte das Möbelhaus ab. Als dies zu keinem Erfolg führte, veranlasste der Verein eine einstweilige Verfügung zwecks Unterlassung der Werbung.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln erklärte die Werbung für unzulässig und gestand den Wettbewerbshütern einen Unterlassungsanspruch gegen das Möbelhaus zu. Die Werbung täusche über einen Preisvorteil und sei deshalb unlauter.

Der durchschnittliche Verbraucher muss die Werbung so verstehen, dass allenfalls die in der Sprechblase nicht erwähnten Warenarten vom Rabatt ausgenommen sind. In Wirklichkeit sei dies jedoch vom Hersteller abhängig. Eine solch falsche Aussage kann das Möbelhaus nicht durch einen erläuternden Zusatz richtig stellen.

Das bedeutet: Wer mit Rabatten auf »fast alles« wirbt, darf im Kleingedruckten nicht wieder fast alles vom Rabatt ausschließen. Generell sollten Verbraucher bei Rabatten genau hinschauen, denn häufig verbergen sich Einschränkungen hinter Fußnoten und Randbemerkungen. D.A.S./nd

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.