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Wie sicher ist die Sicherheit im Alter?

Pflegeversicherung

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Trotz jahrzehntelangem Sozialabbau gibt es in Deutschland immer noch ein engmaschig geknüpftes soziales Netz. Damit unterscheidet es sich von vielen Staaten. Schon im 19. Jahrhundert hatte der damalige nationalkonservative Reichskanzler Otto von Bismarck den Grundstein für das heutige Sozialversicherungssystem gelegt. Auch, um den Aufstieg der Sozialdemokratie zu bremsen. 1883 entstand die Krankenversicherung, 1884 folgte die Unfallversicherung und 1889 eine gesetzliche Rentenversicherung. Sie verhalf zunächst allein männlichen Arbeitern zu überschaubaren Leistungen im Alter.

Fünf Pflichtversicherungen

Heute sichert der Staat mit fünf Pflichtversicherungen die meisten Bürger gegen die fünf Lebensrisiken ab: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Altersarmut und Unfälle. Zuletzt war 1995 die »soziale Pflegeversicherung« als fünfte Säule hinzugekommen (Sozialgesetzbuch SGB XI). Damit reagierte die Politik auf die wachsende Zahl älterer Menschen, die nicht mehr in der Familie umsorgt werden und daher Zuhause oder in Heimen professioneller Pflege bedürfen.

Da alle abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen und Rentner unabhängig von ihrem Alter und ihrem persönlichen Pflegerisiko in die gesetzliche Versicherung einzahlen müssen und mit ihren Beiträgen die Pflegerisiken aller Versicherten gemeinsam tragen, sprechen Fachleute von der »sozialen Pflegeversicherung«. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte besteht keine Versicherungspflicht.

Der Beitrag für Kinderlose liegt aktuell bei 2,80 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz für Eltern beträgt 2,55 Prozent. Wofür bei Berufstägigen je zur Hälfte die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber aufkommen.

Die Pflichtversicherungsgrenze liegt bei einem regelmäßigen Monatseinkommen von 4950 Euro oder 59 400 Euro Jahreseinkommen (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Das heißt: Bis zu diesem Lohn oder Gehalt müssen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Nur wenn ihr Einkommen ein Jahr lang oberhalb dieser Grenze liegt, können sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung als Teilkaskopolice nicht sämtliche Kosten ab. Wer im Pflegefall mehr benötigt, muss dies selbst bezahlen. Um dieses Risiko zumindest teilweise abzudecken, kann sich eine private Zusatzversicherung lohnen (siehe nd-ratgeber vom 31. Januar 2018).

Deren Abschluss kann allerdings an Gesundheitsfragen scheitern. Dann bietet der »Pflege-Bahr«, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, eine Möglichkeit. Im Unterschied zu rein privaten Versicherungen fällt hierfür keine Gesundheitsprüfung an. Monatlich zahlt der Staat 5 Euro zu, wenn Sie selber mindestens 10 Euro monatlich dafür zahlen.

Im Ernstfall ist guter Rat preiswert

Staatliche Einrichtungen wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. Doch den Hauptteil der Arbeit machen Angehörige selbst. Und das mit enormem Aufwand: Sie wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche dafür auf. Dies zeigt die Studie »Pflege und Beruf kaum vereinbar«, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung initiiert wurde.

Wer jedoch professionelle Hilfe benötigt, wird erst einmal begutachtet. Jede Minute zählt - dieses Motto gilt für das Pflegegutachten seit der jüngsten Reform glücklicherweise nicht mehr: 2017 wurde ein neuer Bedürftigkeitsbegriff eingeführt, um die Leistungen gerechter zu verteilen.

»Doch eines gilt nach wie vor: Wer finanzielle Unterstützung möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und von ihr als pflegebedürftig eingestuft werden«, erklärt eine Verbraucherschützerin in Hamburg. Dazu kommt ein Gutachter oder Gutachterin zu den Antragstellenden nach Hause.

Vorbereitung auf den »Besuch«

Anhand von festgelegten Kriterien wird bei der Begutachtung entschieden, wie selbstständig oder eben unselbstständig der Betroffene handelt. Dabei werden körperliche und geistige Fähigkeiten beurteilt sowie Einschränkungen festgehalten, die eine Selbstversorgung und andere Alltagsaktivitäten behindern.

Auf diesen Besuch, der vorab viele Menschen in Angst und Schrecken versetzt, bereitet ein Ratgeber der Verbraucherzen-trale ausführlich vor. Das Buch bietet eine umfangreiche Checkliste, anhand der alle Punkte vorab durchgegangen werden können. Zudem beantwortet es wichtige Fragen, etwa »Wann und wie beantrage ich Pflegeleistungen?«. Ein Musterbrief hilft bei einem Widerspruch gegen den Pflegebescheid.

Der Ratgeber »Das Pflegegutachten - Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung« ist erhältlich für 9,90 Euro in jeder Verbraucherzentrale. Zuzüglich 2,50 Euro als Porto- und Versandkostenpauschale kann das Buch auch online unter https://shop.vzhh.de bestellt werden. Die Checklisten können für 3,50 Euro als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden.

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