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AfD-Abgeordneter verliert Beamtenstatus

Früherer Staatsanwalt hatte in Wahlkämpfen Begriffe wie »Quotenn***r« und »Gesinnungsjustiz« verwendet

  • Lesedauer: 2 Min.

Stuttgart. Das Richterdienstgericht in Karlsruhe hat den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Seitz hatte im Zuge von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie »Quotenn***r« und »Gesinnungsjustiz« gepostet. Damit verletzte er nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus - dem stimmt das Richterdienstgericht nun zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seitz habe einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Seitz, der bis zur Bundestagswahl 2017 als Staatsanwaltschaft in Freiburg arbeitete, würde durch dieses Urteil seine Pensionsansprüche verlieren.

Weil eine Urteilsbegründung noch nicht vorliege, könne er noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, teilte Seitz mit. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. »Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.« Es gehe dabei auch um die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Das baden-württembergische Justizministerium teilte mit, es sei in dem Disziplinarverfahren nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Seitz gegangen, sondern ausschließlich um die inner- und außerdienstlichen Pflichten eines Staatsanwalts »und die sich hieraus ergebenden Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf«. dpa/nd

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