Kontrolle und Kooperation

Sachsen-Anhalt stellt neue Regeln für Kliniken auf

  • Simon Ribnitzky, Magdeburg
  • Lesedauer: 2 Min.

Ausstattung, Personal, Fallzahlen: Das Land will den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt künftig schärfere Vorgaben machen. Werden bestimmte Qualitätsstandards nicht eingehalten, kann das Sozialministerium den Versorgungsauftrag der betroffenen Klinik einschränken oder entziehen. Das sieht das neue Krankenhausgesetz vor, das Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag vorstellte.

So soll ein Krankenhaus Herzoperationen nur anbieten dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die nötigen Geräte zur Untersuchung bereitstehen, genügend erfahrene Ärzte und Pfleger vorhanden sind und das rund um die Uhr garantiert werden kann. Das Gesetz soll zudem bestimmte Fallzahlen vorgeben, die Kliniken erreichen müssen, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen.

Um die Sanktionsmöglichkeiten sei lange gerungen worden, so die Ministerin. Es sei jedoch wichtig, dass das Land diese Möglichkeit zur Kontrolle bekomme. Im Extremfall könnte eine Klinik aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden. Dann gäbe es kein Geld mehr vom Land und es wären keine Abrechnungen bei den Krankenkassen mehr möglich.

Generell will Grimm-Benne nicht an der Zahl der Krankenhäuser im Land rütteln; derzeit gibt es 48. Die Grundversorgung müsse in allen Häusern gewährleistet sein. »Wir wollen in jeder Region, auch auf dem Land, die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten.« In Fachbereichen sollen die Krankenhäuser stärker zusammenarbeiten und Schwerpunkte bilden. Nicht jede Leistung müsse an jedem Standort angeboten werden. Grimm-Benne verwies auf bereits bestehende Kooperationen. So gebe es im Bereich Geriatrie eine Zusammenarbeit zwischen Standorten in Halle und Merseburg. Das Altmarkklinikum wiederum kooperiere bei der Radiologie mit der Charité in Berlin.

Die Krankenkasse Barmer begrüßte die neuen Regeln. Es sei richtig, dass das Land nun Qualitätskriterien vorschreibe. Die neuen Kontrollmöglichkeiten müssten aber auch angewandt werden. Die Schließung eines Krankenhauses könne nur das letzte Mittel sein. »Das Ministerium hat dafür Sorge zu tragen, dass so etwas gar nicht erst erforderlich wird.« dpa/nd

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