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Journalist muss Auskunft über geschredderte NSU-Akten erhalten

  • Lesedauer: 1 Min.

Münster. Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Auskunft über die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorzelle NSU geben. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Donnerstag im Berufungsverfahren einem Journalisten Recht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunft über das Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter verlangt hatte, der die Dokumente vernichtet hatte. Der nur unter seinem Decknamen bekannte Mitarbeiter hatte nach Angaben des Gerichts wenige Tage nach der Festnahme des einzigen noch lebenden NSU-Mitglieds Beate Zschäpe die Vernichtung von Akten zu V-Leuten in der rechten Szene angeordnet. Der klagende Journalist verlangte vom Verfassungsschutz unter anderem Auskunft über den Stand des Disziplinarverfahrens gegen den Mitarbeiter und über die Ermittlungsergebnisse. Das Bundesamt erklärte dagegen, wegen der besonders sensiblen Aufgaben des Verfassungsschutzes könne man generell keine Auskünfte erteilen. epd/nd

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