Keine Entschuldigung nach Bremen

Im Innenausschuss des Bundestages blieben nur Überreste eines »Skandals« zu verhandeln

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Montag trat der Innenausschuss des Bundestages zum Fall Bremen zusammen - wieder einmal. Vorausgegangen waren bereits mehrere Sitzungen des Gremiums sowie Plenardebatten des Bundestages zu diesem Thema; die FDP hatte gar einen Untersuchungsausschuss gefordert. Die Empörung war von einer angeblichen Enthüllung der »Süddeutschen Zeitung«, des NDR und von Radio Bremen ausgegangen, die berichteten, dass die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Aufenthalt in Deutschland quasi massenhaft verschenkte. Freihändig und ohne rechtliche Grundlage seien mehr als 1200 Menschen als Schutzbedürftige anerkannt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bis heute gegen die inzwischen abgesetzte Außenstellen-Leiterin sowie gegen mehrere Anwälte. Auch die BAMF-Chefin Jutta Cordt wurde im Laufe der Affäre entlassen. Der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen die Bremer Beamten machte die Runde, und der Staatssekretär im Bundesinnenministerium Stephan Mayer (CSU) sprach von »hochkriminellem und bandenmäßigem« Vorgehen. Das hat ihm ein Gericht mittlerweile untersagt. Und auch sonst bleibt von den Vorwürfen nicht viel übrig.

Der Bundesrechnungshof hat sich der Sache angenommen. Und das Bundesamt selbst überprüfte 18 000 Bremer Entscheidungen seit 2006 in einer internen Untersuchung. Herausgekommen ist: Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesinnenministerium eine Verletzung seiner Fachaufsicht und mangelhafte Kommunikation vor. Damit dürften Abläufe weit über die Bremer Filiale hinaus angesprochen sein. Denn schon weit vor dem Krisenjahr 2015 hatte die Bundesamt-Zentrale in Nürnberg immer wieder über Personalmangel geklagt, ohne dass sich die Lage besserte. Die Behördenmitarbeiter standen in den Jahren ab 2015 unter immensem Druck, bei stark anwachsenden Flüchtlingszahlen die Erwartungen der Politik zu erfüllen, gleichzeitig den Aktenberg Hunderttausender Altfälle abzutragen.

Auch die unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den Bundesländern blieben vom Ministerium unbeachtet. Was allerdings weniger in Bremen zu fragwürdigen Folgen führte, weil die Quoten bei der Schutzanerkennung von Jesiden, um dies es bei dem »Skandal« ging, in Bremen gar nicht wesentlich über dem BAMF-Durchschnitt lagen. 90 bis 100 Prozent dieser Flüchtlingsgruppe erhielten zu der Zeit bundesweit einen Schutzstatus. Hingegen liegen Schutzquoten allgemein in Bundesländern wie Bayern, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern seit langem unter dem Durchschnitt. Die hohe Zahl von Korrekturen der Entscheidungen vor Gericht zeigt tatsächlichen Handlungsbedarf. Von »Skandal« spricht in dem Zusammenhang aber kaum jemand.

Die interne BAMF-Überprüfung zu Bremen kommt zum Schluss, dass es in 18 000 positiven Asylbescheiden 145 Akten mit »bewusst manipulativer Einflussnahmen auf die Asylentscheidung« gegeben habe - nicht 1200, wie medial behauptet. Ein »fehlgeleitetes Amtsverständnis« insbesondere der Bremer Amtsleiterin wird angeführt, weil das »Interesse des Asylsuchenden« höher gewichtet wurde, »als der Anspruch der Fachbehörde an ein sachgerechtes Asylverfahren«. In 1095 Verfahren unter Beteiligung zweier verdächtigter Anwälte wiederum gab es gerade einmal sechs Widerrufe und 13 Rücknahmen. Obwohl also der Fall Bremen ein politisch motivierter war, obwohl damit nicht zuletzt der Kontrollverlust des deutschen Staates belegt schien, sprach der aktuelle Behördenchef, Hans-Eckhard Sommer am Montag im Ausschuss davon, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfe. »Bremen war schlimm, und so darf es nicht sein.« Von einer Entschuldigung Horst Seehofers bei der entlassenen Behördenleiterin, wie sie Ulla Jelpke (LINKE) vom Innenminister gefordert hatte, verlautete bis nd-Redaktionsschluss nichts. Mit Agenturen

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