Wenn das Gepäck auf einem Flug verloren geht ...
Fragen & Antworten
Was ist zu tun, wenn Urlauber ihr Gepäck nach der Landung gar nicht, beschädigt oder erst Tage später erhalten?
Eine Beschädigung oder das Fehlen von aufgegebenem Reisegepäck ist am besten schriftlich anzuzeigen. Dazu kann man sich direkt im Flughafen an den Lost-and-Found-Schalter wenden. Fotos von Schäden erleichtern Ersatzansprüche. Bei einer Flugpauschalreise müssen auch die Reiseleitung vor Ort bzw. der Reiseveranstalter verständigen werden. Um Ansprüche geltend zu machen, sind Beschädigungen am Gepäck innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt anzuzeigen, bei Verspätungen des Gepäcks muss das innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt geschehen.
Wer bezahlt den Kauf von Ersatzkleidung und Kosmetika?
Wer am Urlaubsort ohne Gepäck dasteht, erhält von der Fluggesellschaft ein Notfall-Set mit den wichtigsten Hygieneartikeln. Kosten für weitere notwendige Käufe wie eine Grundausstattung der dringendsten Kleidungsstücke können ebenfalls geltend gemacht werden. Pauschalreisende können dafür vom Reiseveranstalter sogar einen Kostenvorschuss verlangen. Die zu erstattende Summe muss dem Charakter der gebuchten Reise und den Möglichkeiten vor Ort angemessen sein. So können zu den notwendigen Käufen bei einer gebuchten Trekkingreise auch hochwertige Wanderschuhe gehören oder ein Anzug für die Strandhochzeit, wenn das eigentliche Ensemble für seinen Einsatz nicht zur Verfügung steht. Für eine Erstattung der angefallenen Kosten sind Kaufbelege nötig.
Da der Urlauber in diesem Fall über neue Sachen verfügt, wird der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft nicht den vollen Kaufpreis erstatten, sondern eine Verrechnung zwischen Neu und Gebraucht vornehmen, so ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Januar 2016 (Az. 142 C 392/14).
Welche weiteren Ansprüche haben Urlauber gegenüber Fluggesellschaft und Reiseveranstalter?
Die Fluggesellschaft haftet bei Verschulden für das bei ihr aufgegebene Reisegepäck. Der Zeitraum beginnt, wenn das Gepäck am Abfertigungsschalter auf die Waage gestellt wird, und endet mit der Wegnahme des Gepäcks vom Transportband. Die Haftung ist derzeit auf 1386 Euro je Reisenden begrenzt.
Wer wertvollere Gegenstände wie Surfbrett oder Golfausrüstung aufgeben will, sollte vor der Flugreise gegen Zahlung eines Zuschlages eine Wertdeklaration bei der Fluglinie vornehmen. Dann muss die Fluggesellschaft bei Verlust des Gepäcks Schadenersatz bis zum deklarierten Wert erstatten, die vorgenannte Haftungsgrenze gilt dann nicht. Außerdem kann der Pauschalurlauber für jeden Reisetag, an dem das Gepäck nicht oder nicht vollständig zur Verfügung steht, den Tagesreisepreis um etwa 20 bis 50 Prozent mindern. Auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit muss der Veranstalter zahlen, wenn der Urlauber sich statt zu erholen um sein Gepäck kümmern muss.
Wann können Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter Ansprüche ablehnen?
Haben Urlauber empfindliche Sachen wie beispielsweise eine Videokamera oder einen Laptop im Gepäck verstaut, dann bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung, wenn diese nicht bruchsicher verpackt worden sind und daher den Transport nicht schadlos überstanden haben. Solche Gegenstände sollten Reisende im Handgepäck mit an Bord nehmen. VZB/nd
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