Rechtsbruch als Staatspolitik

Roland Etzel zu einem Iran-Urteil des Internationalen Gerichtshofs

  • Roland Etzel
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen, welches die USA aufforderte, bestimmte Anti-Iran-Sanktionen aufzuheben. Nach dem einseitigen Bruch des Iran-Atom-Abkommens durch die USA und der Wiederinkraftsetzung ihrer Boykottmaßnahmen sollten wenigstens für Agrar- und Medizinprodukte Ausnahmen gelten, so der Internationalen Gerichtshof. Aber US-Präsident Trump wischt das Urteil in Diktatorenmanier einfach so vom Tisch.

Man könnte einwenden, dass derlei Politik zwar fragwürdig und inhuman sei, aber letztlich Sache der Vereinigten Staaten. Doch ist das nur die halbe Wahrheit. Wer immer jetzt Getreide oder Penicillin an Iran verkauft, sei es ein staatliches oder privates Unternehmen, findet sich augenblicklich auf einer Schwarzen Liste wieder, fällt unter US-Handelsrestriktionen, wird vom amerikanischen Markt verbannt und kann unter Umständen auch mit anderen nur noch erschwert Handel treiben, weil sich Finanzinstitute, auch deutsche, aus den genannten Gründen längst dem US-Diktat unterworfen haben.

Da nützt es wenig, wenn Außenminister Maas uns dieser Tage verkündet, »die deutsch-amerikanische Freundschaft ist nicht verhandelbar«, aber ansonsten klein beigibt. Trump hat darüber wohl ganz eigene Vorstellungen. Er setzt auf fortdauernden Rechtsbruch als Staatspolitik. Wirksame Gegenmaßnahmen aus der EU in Sachen Iran muss er bislang nicht fürchten.

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