Anträge auf Dürrehilfen in Thüringen möglich

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Erfurt. Thüringens Agrarbetriebe können in der kommenden Woche Dürrehilfen von Land und Bund beantragen. Das Verfahren starte am 9. Oktober und laufe bis 2. November, teilte das Agrarministerium in Erfurt am Donnerstag mit. Die Frist sei mit vier Wochen, in denen die Anträge auf Finanzhilfen bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden können, ambitioniert, erklärte Agrarstaatssekretär Klaus Sühl. Ziel sei jedoch, die Dürrehilfen zum Ende dieses Jahres auszuzahlen. Angaben zum Verfahren soll es auf landesweit vier Informationsveranstaltungen geben. Sie seien zwischen dem 8. und 10. Oktober im Burghof des Kyffhäusers, der Lehr- und Versuchsanstalt Erfurt, der Agrarfachschule in Stadtroda sowie der Industrie- und Handelskammer Suhl geplant. Die Landesregierung hatte durch die lange Trockenheit in ihrer Existenz gefährdeten Agrarbetrieben Finanzhilfen von 15 Millionen Euro zugesagt. Der Betrag solle je zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden, hatte Sühl im September im Landtag gesagt. Nach einer ersten Erntebilanz und einer Internet-Befragung waren etwa 260 Betriebe im Freistaat durch die Dürreschäden als in ihrer Existenz gefährdet eingestuft worden. In all diesen Betrieben werde mit Einnahmeeinbußen von mehr als 30 Prozent im Vergleich zu den vergangenen Jahren gerechnet. Der Schaden soll sich bei diesen Betrieben auf 30 Millionen Euro summieren. dpa/nd

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