So viele krasse Fehler?

Amad Ahmad drückte einen Alarmknopf in seiner brennenden Zelle - das bringt die These vom Suizid ins Wanken

  • Dennis Pesch
  • Lesedauer: 4 Min.

Amad Ahmads Mutter war geschockt. Sie soll einen Schwächeanfall erlitten haben, als sie am Mittwoch, den 17. Oktober, mit ihrer Familie und Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Zelle in der JVA Kleve besichtigte, in der ihr Sohn lebensgefährliche Verbrennungen erlitt. Kurz nach der Beerdigung ihres Sohnes erst hatten die türkischen Behörden sie nach Deutschland ausreisen lassen. Zum schrecklichen Tod des 26-Jährigen kommt für die Mutter die Frage nach den Umständen. Wollte er sich das Leben nehmen, wie die Behörden behaupten?

Einen Tag nach der Beerdigung findet ein Bericht des Justizministeriums den Weg an die Öffentlichkeit. Die bisherige Theorie der Landesregierung, dass Amad Ahmad Suizid begehen wollte, gerät dadurch heftig ins Wanken. Denn Ahmad hat demnach die Gegensprechanlage im Haftraum 143 betätigt. Als Zeitpunkt wird 19.19 Uhr angegeben. In den bisherigen Berichten hieß es, die JVA-Beamten seien um 19.20 Uhr dort gewesen, um Ahmad aus dem Haftraum zu befreien. Schon das wirft Fragen auf: Wie kann er so schnell so schwere Verbrennungen erlitten haben? Wann ist der Brand ausgebrochen? Darauf hat das Justizministerium bislang keine Antworten liefern können. Die Grünen fordern mittlerweile den Rücktritt des Ministers.

Auch Amad Ahmads Freunde haben viele Zweifel an der offiziellen Darstellung. Die Gruppe kannte Amad gut, sie verbrachte mit ihm den gesamten Sommer. Seit Amad in Geldern lebte, hatte er weniger Kontakt zu seinen Eltern, oftmals weil ihm schlicht das Geld zum Telefonieren fehlte. Die Freunde wussten nichts von der Inhaftierung; auch Ahmads Eltern wurden nicht informiert. »Hätten wir gewusst, dass er da einsitzt, hätten wir ihm geholfen«, sagt Filiz. Sie hatten angenommen, Amad sei nach Bonn zu seinem Vater gezogen.

Filiz’ Freund Gökhan saß selbst einmal kurzzeitig in der JVA Kleve. Das war 2004. Positives hat er von dort nicht zu berichten. Es gebe Beamte, die ausländerfeindlich seien. Eine Woche ist ihm besonders in Erinnerung. Die Beamten durchsuchten jeden Tag seine Zelle, schmissen seine Klamotten in die Toilette. Das sei Routine, entgegneten sie ihm. Als es deshalb zu einer Rangelei kam, hätten sie ihm einen Zahn herausgeschlagen. Von der Sprechanlage in den Zellen weiß er zu berichten: »Wenn man die betätigt, dauert es ewig, bis die Beamten kommen. Manchmal kommen sie gar nicht.«

Auch dass Amad von der Polizei in Geldern mit einer anderen Person, einem Mann aus Mali, verwechselt wurde, kann sich hier niemand erklären. Einer der Freunde hat selbst schon Erfahrungen mit Rassismus bei der Polizei in Geldern gemacht. Er wurde in Deutschland geboren. »Flüchtlinge sind bei der Polizei hier gar nicht willkommen«, sagt er. An einen Fall erinnert er sich besonders gut. Zwei Geflüchtete hätten sich in Geldern geprügelt. Die Polizei kam, musste eingreifen. Ein Beamter habe danach gesagt: »Hättet ihr mal wenigstens einen abgestochen, dann hätten wir hier ein paar Probleme weniger in Geldern«. Viele Menschen, die vermeintlich nicht deutsch aussehen, würden in Geldern von der Polizei rassistisch behandelt, sagt er.

Aus einem Bericht des Innenministeriums geht hervor, dass für die ermittelnden Beamten im Fahndungssystem ein Lichtbild des eigentlich per Haftbefehl gesuchten Amedy G. vorgelegen habe. Es erfolgte explizit kein »Abgleich«. Ob Amad Ahmad auf der Polizeiwache in Geldern überhaupt über seine Rechte aufgeklärt wurde, er die Möglichkeit hatte, einen Rechtsanwalt anzurufen oder ein Dolmetscher vor Ort war, will das Innenministerium mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht beantworten.

In einem Bericht des Justizministerium, der dem »nd« vorliegt, gibt es auf eine Frage der Grünen »Wo wurde ein Erstscreening durchgeführt? Von wem wurde es durchführt?« keine Antwort. Lediglich, wie die Belehrung in der Regel angewendet wird, ist dort beschrieben. Ein Dolmetscher war bei der Belehrung des Gefangenen laut Bericht nicht anwesend: »Es bleibt festzuhalten, dass die Bediensteten des Justizvollzugs sich mit dem Gefangenen ausreichend in deutscher Sprache unterhalten konnten. Eines Dolmetschers bedurfte es nicht.«

Amad Ahmads Freunde bestreiten, dass dieser ausreichend Deutsch gesprochen hat. »Wir haben meistens von Deutsch auf Kurdisch gewechselt, weil Deutsch nicht geklappt hat«, berichtet einer. Und über die Sparkassenkarte, die Amad Ahmad auch bei seiner Einlieferung in die JVA Kleve bei sich hatte: »Ich musste dolmetschen, damit er überhaupt ein Konto bei der Sparkasse eröffnen konnte.«

Irritiert sind sie auch darüber, dass Amad angeblich nur einmal gesagt haben soll, dass er nicht der von der Justiz Gesuchte ist. So zurückhaltend kannten ihn die Freunde nicht. »Er war kein Mitläufer oder so.« Er habe immer seine Meinung gesagt.

Laut Bericht des Justizministeriums deutet ein weiteres Gespräch einer Psychologin mit Amad Ahmad vor seiner Verlegung in die JVA Kleve darauf hin, dass er frühzeitig darauf hinwies, nicht der Gesuchte zu sein. Am 10. Juli soll er, sofort nach dem sie ihn angesprochen hatte, gefragt haben, wann er nach Hause kann, »weil er davon ausgeht, dass der nur eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat«, heißt es im Bericht. Ob bei diesem Gespräch auch ein Dolmetscher anwesend war, ist unklar. Die Freunde können das alles immer noch nicht fassen: »Wie kann man so krasse Fehler machen?«

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