Landgericht Dresden lässt Klage gegen Petry zu
Dresden. Das Landgericht Dresden hat die Anklage gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineides zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, bei ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der Landtagswahl 2014. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Die Verhandlung werde aber nicht mehr in diesem Jahr beginnen, hieß es. Petry ist als fraktionslose Abgeordnete Mitglied des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.