Türkischer Journalist darf in Deutschland bleiben

Yigit bekommt laut Ausländerbehörde aus humanitären Gründen eine neue Aufenthaltsgenehmigung

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Hamburg. Der türkische Journalist Adil Yigit darf nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde in Deutschland bleiben. Er erhalte eine neue Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen, sagte ein Sprecher der Ausländerbehörde am Montag. Ende September hatte es einen Eklat im Kanzleramt gegeben, weil Yigit bei einer Pressekonferenz mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan ein T-Shirt für Pressefreiheit getragen hatte und von Sicherheitskräften aus dem Saal gebracht wurde.

Aus rechtlichen Gründen könne Yigit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nur erteilt werden, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen abgelehnt wird, erklärte der Sprecher. Yigit habe daher eine Abschiebeverfügung erhalten, die aber nicht in Kraft treten werde. Dies steht so auch in der Abschiebeverfügung. Der Journalist hatte seinen Abschiebungsbescheid am Montag öffentlich gemacht und politische Gründe dafür angeführt. Er betreibt die kritische türkische Onlineplattform »Avrupa Postasi«.

Die Hamburger Ausländerbehörde begründete die Entscheidung der angekündigten Abschiebung damit, dass Yigit nicht mit seinen deutschen Kindern zusammenlebe und seit Jahren Arbeitslosengeld II beziehe. Die Beschäftigung als Journalist sei nicht hinreichend belegt. Damit würden die Gründe für seine bisherige Aufenthaltsberechtigung wegfallen, so der Sprecher. Es sei Yigit allerdings deutlich gemacht worden, dass er Deutschland nicht verlassen müsse. Damit sollten auch seine Integrationsbemühungen gewürdigt werden.

Der Sprecher räumte ein, dass das rechtliche Verfahren für Außenstehende schwer zu verstehen sei. »Man muss aber diesen Weg gehen«, erklärte er. Einen politischen Zusammenhang mit seinem Auftreten auf der Pressekonferenz mit Präsident Erdogan gebe es nicht. epd/nd

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