Mehr Verpackung soll recycelt werden

Im Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft

  • Lesedauer: 3 Min.

Statistische betrachtet beteiligt sich jeder Verbraucher mit 12,50 Euro im Jahr an den Kosten der Verpackungen, in denen sich die Konsumgüter befinden. Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll der Betrag steigen, ohne dass der normale Verbraucher das bemerkt. In die Pflicht genommen werden Unternehmen, die Verpackungsmaterialien herstellen.

Eine neue Institution - die Zentrale Stelle Verpackungsregister - soll die Finanzierung der dualen Systeme erleichtern und somit die Recyclingquote erhöhen. Das neue Verpackungsgesetz löst die bisherige Verpackungsverordnung von 1991 ab, die die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festgeschrieben hat.

Handel und Hersteller schufen sich mit den dualen Systemen/Der Grüne Punkt eine Organisation, die die Verpackungen direkt beim Verbraucher (gelber Sack, gelbe Tonne) abholt und der Wiederverwertung oder Verbrennung zuführt. Das wird wiederum von Handel und Herstellern bezahlt, die die Verpackungen in Verkehr bringen.

Doch in der Praxis entzogen sich viele Unternehmen ihrer Finanzierungspflicht. Nun wird eine »faire Verteilung« der Kosten, die das Einsammeln und Wiederverwerten von Verpackungen verursachen, angestrebt. Mit dem neuen Gesetz werden die Unternehmen verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Dort müssen sich alle Unternehmen, die ihre Produkte verpacken, eintragen. Gegenwärtig sind rund 60 000 Unternehmen Kunden der dualen Systeme. Die Registrierung ist die Voraussetzung, um mit verpackten Produkten auf den Markt kommen zu dürfen. Wer sich nicht oder falsch registriert, der riskiert ein Verkaufsverbot.

Durch die finanzielle Beteiligung an der Verpackungsentsorgung erhofft man sich auch grundsätzlich weniger Verpackungen oder zumindest Verpackungen, die leicht zu recyceln sind. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Hersteller und Handel auch verpflichtet, Mehrwegverpackungen deutlicher zu kennzeichnen sowie auf Verpackungen deutlich zu machen, was recycelbar ist und was nicht.

Händler, die von der Regis- trierungspflicht betroffen sind, müssen sich bis zum 1. Januar 2019 registrieren. Gegenwärtig ist die Registrierung noch nicht möglich. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister verweist auf ihrer Webseite www.verpa ckungsregister.org darauf, dass aber eine »Vorregistrierung« möglich sei. Vorregistrierte Händler sollen ihre Stammdaten hinterlegen können und eine Vorregistrierungsnummer erhalten. Diese können sie dann auch gegenüber ihren dualen Systemen angeben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes erhalten vorregistrierte Unternehmen automatisch eine Registrierungsbestätigung. Die Registrierung ist kostenlos.

Die Registrierungspflicht gilt auch für Auslandslieferungen, also für solche Händler, die gewerbsmäßig Verpackungen in den Geltungsbereich des VerpackG (Deutschland) einführen.

Nicht registrierten Händlern ist es verboten, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Bei Verstößen dagegen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 200 000 Euro. dpa/nd

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