- Politik
- Schwarz-Grün in Hessen
Bouffier umwirbt die Grünen
Hessische CDU will Bündnis fortsetzen / Todesstrafe aus Landesverfassung gestrichen
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) möchte die Koalition mit den Grünen als Vorzeigeprojekt für den Bund fortsetzen. Auch vonseiten der Grünen sind nach ersten Gesprächen und Sondierungen von Spitzenvertretern positive Signale in Richtung der Konservativen zu hören. »Wir sehen aufgrund der Zusammenarbeit mit der CDU in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eine gute Chance, an der erfolgreichen Regierungsarbeit anzuschließen«, heißt es in einem Beschluss des Parteirats der Hessen-Grünen vom Wochenende.
Zwar sind rechnerisch auch andere Konstellationen wie etwa ein Bündnis aus Grünen, SPD und FDP oder ein Kabinett aus CDU und SPD möglich. Doch die FDP steht nach aktuellem Stand weder für eine Koalition mit CDU und Grünen noch für eine Regierung unter Führung eines grünen Ministerpräsidenten zur Verfügung. Dass die Hessen-SPD, die bei der Wahl vor einer Woche mit 19,8 Prozent knapp hinter den Grünen auf Platz drei landete, sich angesichts der weit verbreiteten Kritik in ihrer Basis an der Großen Koalition jetzt der Hessen-CDU als Juniorpartner zu Füßen wirft, ist sehr unwahrscheinlich.
Dass CDU und Grüne überhaupt eine hauchdünne Mehrheit von einem Sitz erobert haben, ist in erster Linie dem Wahlsystem geschuldet. Denn trotz Verlusten in zweistelliger Höhe hatten die Christdemokraten 40 von 55 Direktmandaten erobert und damit viel mehr Sitze errungen, als ihnen angesichts eines Stimmenanteils von 27 Prozent zustehen würden. Damit der Landtag die Mehrheitsverhältnisse korrekt abbildet, kommen die anderen Parteien in den Genuss von Ausgleichsmandaten in Relation zu den errechneten Überhangmandaten für die CDU. Ohne die acht Überhangmandate für die Konservativen und die sechs Ausgleichsmandate für die Grünen hätte Schwarz-Grün in der neuen Legislaturperiode keine Mehrheit. Auch zwei Regierungsmitglieder aus der CDU haben ihr Mandat verloren: Sozialminister Stefan Grüttner (Offenbach) und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (Kassel). Beide wurden in ihren Wahlkreisen von Grünen-Bewerbern überrundet.
Keine Chance auf eine Regierungsbeteiligung hat die Linkspartei. Sie stellt mit 6,3 Prozent und neun Sitzen weiterhin die kleinste Fraktion im Wiesbadener Landtag. In den meisten Großstädten und Universitätsstädten errang die Partei zweistellige Ergebnisse. Spitzenreiter ist Marburg mit 14,4 Prozent. Zudem errang die Partei in Kassel-Nord (Holland) mit 23,6 Prozent Platz eins. Im Wiesbadener Westend, dem Stadtbezirk mit der bundesweit höchsten Wohndichte, schnitt die LINKE mit 17,8 Prozent erstmals besser ab als SPD und CDU. Im Frankfurter Stadtteil Riederwald errang sie 17,7 Prozent.
Gleichzeitig mit der Landtagswahl fand eine Volksabstimmung statt. Dabei ging es um eine Liste von 15 Vorschlägen zur Änderung der Hessischen Landesverfassung von 1946. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem das Wahlvolk das letzte Wort zu einer vom Landtag vorgeschlagenen Reform der Verfassung hat. Zu den Änderungen gehören Verfassungsgebote wie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, eine Stärkung der Kinderrechte, eine Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, ein Bekenntnis zur Europäischen Integration und die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters bei Landtagswahlen auf 18 Jahre. Zur Abstimmung stand auch die Aufhebung der bisher in den Verfassungsartikeln 21 und 109 vorgesehenen Todesstrafe als höchstes Strafmaß. Die Todesstrafe war 1946 für ranghohe NS-Verbrecher vorgesehen und wurde in Hessen nie vollzogen, weil sie im Grundgesetz von 1949 für abgeschafft erklärt wurde und Bundesrecht Landesrecht bricht.
Alle einzeln zur Abstimmung gestellten 15 Verfassungsänderungen wurden mit breiter Mehrheit angenommen. Die wenigsten Nein-Stimmen gab es mit 9,1 Prozent beim Verfassungsgebot Datenschutz. Bei der Herabsetzung des Wählbarkeitsalters auf 18 Jahre bekundeten 29,7 Prozent ihre Ablehnung. Gegen die Abschaffung der Todesstrafe stimmten 16,8 Prozent. In manchen ländlichen Hochburgen der AfD wollten überdurchschnittlich viele Wähler den Passus zur Todesstrafe beibehalten.
Unberührt blieben bei der Verfassungsreform fortschrittliche Bestimmungen zum Arbeits- und Sozialrecht, zur Sozialisierung von Grundstoffindustrien und zur Enteignung bei Missbrauch wirtschaftlicher Macht. »Hessen gibt sich eine sozialistische Verfassung«, lautete die Schlagzeile im »Wiesbadener Kurier« im Dezember 1946 nach einem Volksentscheid. CDU und FDP hatten seit der Jahrtausendwende immer wieder versucht, für die Streichung dieser angeblich »überholten« Artikel einen breiten Konsens zu finden. Weil SPD und DGB nicht mitzogen, scheuten sie letztlich auch dieses Mal eine Konfrontation, Polarisierung und kontroverse öffentliche Debatte.
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