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EuGH-Urteil wegen griechischer Staatshilfen

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Luxemburg. Griechenland muss zehn Millionen Euro in den EU-Gemeinschaftshaushalt zahlen, weil es unzulässige Staatshilfen für eine Schiffswerft nicht wieder eingetrieben hat. Zudem drohen dem Land nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch weitere Strafzahlungen von mehr als sieben Millionen Euro pro Halbjahr, wenn es sich nicht an Vereinbarungen mit der EU-Kommission zu dem Fall hält. Diese sahen vor, dass Griechenland von dem Schiffbauer Hellenic Ship-yards mehr als 600 Millionen Euro zurückfordern muss. Zugleich sollte es die Vereinbarung ermöglichen, dass das vor einigen Jahren noch von ThyssenKrupp kontrollierte Unternehmen zumindest sein militärisches Geschäft fortführen kann. Griechenland hatte argumentiert, dass eine vollständige Rückforderung der in Rede stehenden Beihilfen zur Insolvenz führen würde und wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates zu beeinträchtigen drohe. Nach Angaben des EuGH steht das Unternehmen wegen seiner Finanzprobleme mittlerweile unter Sonderverwaltung. dpa/nd

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