PKK zu unrecht auf der Terrorliste

Gericht: Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern nicht rechtens / Urteil hat keine Auswirkungen für die kurdische Arbeiterpartei

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Luxemburg. Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen 2014 und 2017 zu unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte am Donnerstag die zugrunde liegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil allerdings nicht, da es für 2018 einen neuen Beschluss zur Terrorliste gibt, der durch das Urteil nicht infrage gestellt wird.

Für die Arbeiterpartei ist die bereits 2002 erfolgte Eintragung auf der Terrorliste relevant, weil sie zur Folge hatte, dass Konten und andere in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren wurden. Von der EU wird ihr vorgeworfen, mit Waffengewalt und Anschlägen für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei zu kämpfen. Die Kurden in der Osttürkei dagegen sehen sich von Ankara unterdrückt. Sie fühlen sich als Bürger zweiter Klasse. In dem Konflikt mit der türkischen Regierung kamen bereits mehrere Zehntausend Menschen ums Leben. dpa/nd

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