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Kabinett einigt sich auf Neuregelung für Betriebsräte

Sonderregel soll abgeschafft werden, mit der Luftfahrtgesellschaften bislang Betriebsräte verhindern konnten

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Tauziehen um die Wahl von Betriebsräten für das Kabinenpersonal an den deutschen Basen des irischen Billigfliegers Ryanair sind die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di wieder einen Schritt weiter gekommen. So hat das Bundeskabinett nach ver.di-Angaben bei seiner jüngsten Klausursitzung auf Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der bisher bestehende Hindernisse für Betriebsratswahlen aus dem Weg räumen soll.

Mit der angestrebten Änderung von Paragraf 117 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes soll eine Sonderregelung abgeschafft werden, nach der die Arbeitgeberseite mit der Verweigerung eines Tarifvertrags über Betriebsratswahlen das Zustandekommen einer betrieblichen Interessenvertretung für das fliegende Personal bei Luftfahrtgesellschaften bislang blockieren konnte. Die Neufassung des Gesetzes könnte nach einer Beschlussfassung im Bundestag und Verkündung im Bundesgesetzblatt durch den Bundespräsidenten gegebenenfalls noch vor Jahresende in Kraft treten.

«Wenn die Betriebsratsgarantie Gesetz wird, schützt sie Crewmitglieder vor der Willkür der mittlerweile immer zahlreicher werdenden Billigflieger, die prekär beschäftigen und bezahlen», erklärte ver.di-Chef Frank Bsirske und freute sich darüber, dass Minister Heil nach persönlichen Gesprächen mit streikenden Ryanair-Beschäftigten in Berlin und Frankfurt «Wort gehalten» und gehandelt habe. «Wenn Gewerkschaften Druck machen und Politiker den Menschen zuhören, dann hat arbeitnehmerfreundliche Politik eine Chance», so Bsirske. Zustimmung zum Beschluss des Bundeskabinetts signalisierte auch der Berliner Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser (LINKE), der die zurückliegenden Streiks bei Ryanair für einen Tarifvertrag persönlich unterstützt hatte. «Ryanair-Chef Michael O’Leary muss spüren, dass der deutsche Staat willens und in der Lage ist, geltendes Recht auch bei international operierenden Unternehmen wie Ryanair durchzusetzen», so Meiser. Deshalb sei es gut, dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und unsere Vorschläge aufgreift.« Nun müsse der Gesetzestext schnell dem Parlament zugeleitet werden, »damit ausreichend Zeit bleibt, um zu prüfen, ob er tatsächlich zu einer Stärkung der Mitbestimmung für das fliegende Personal sorgen wird«. Darüber hinaus bleibe die Bundesregierung »weiter gefordert, den Vorwurf der anhaltenden illegalen Arbeitnehmerüberlassung bei Ryanair vollständig aufzuklären«, so der Parlamentarier.

Nach einer Mitgliedervotum der ver-di-Mitglieder bei Ryanair über Eckpunkte eines Tarifvertrags erwarten Gewerkschafter nun einen raschen Vertragsabschluss mit dem Management des irischen Billigfliegers. Damit betreten sie Neuland, denn Konzernchef O’Leary hatte genau dies noch vor einem Jahr ausgeschlossen und verkündet: »Eher friert die Hölle zu, als dass wir Gewerkschaften zulassen.« Weil Betriebsräte sich gegen Arbeitgeberwillkür stemmen können und die Aufgabe haben, bestehende Tarifverträge und Schutzrechte zugunsten der Beschäftigten zu überwachen, kommt ihnen gerade auch nach einem Tarifabschluss bei Ryanair eine große Bedeutung zu.

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