Früherer SS-Mann behauptet, von nichts gewusst zu haben

Auschwitz-Komitee appelliert an 94-jährigen Angeklagten, »aus seiner selbstgewählten Naivität herauszutreten«

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Münster. Im Münsteraner Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Mann bedauern KZ-Überlebende, dass der 94-jährige Beschuldigte nicht zur Wahrheitsfindung beitragen wolle. Die bisherigen Einlassungen des Angeklagten sollten das Bild eines naiven und hilflosen jungen Knaben vermitteln, der dem Geschehen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig fassungslos und unbeteiligt gegenüber gestanden habe, kritisierte der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, am Dienstag in Berlin.

»Diese Naivität als Mittel der Rechtfertigung und Verteidigung schiebt die grausame Realität der Opfer von Stutthof weg wie ein lästiges Detail«, erklärte Heubner. Überlebende des KZ berichteten, dass in dem Lager jeder Angehörige der SS, egal welche Funktion er hatte, »immer Herr über Leben und Tod der polnischen und jüdischen Häftlinge war«, sagte Heubner. Er appellierte an den Angeklagten, »aus seiner selbstgewählten Naivität herauszutreten« und auf die Fragen des Gerichts und vor allem der Nebenkläger ehrlich einzugehen.

Ein KZ-Wächter, der von Gaskammern nichts wusste
Münster: Ehemaliger SS-Mann weist im Prozess wegen Beihilfe zu Mord in Hunderten Fällen individuelle Verantwortung zurück

»Seine Aussage kann uns deutlich machen, wie ein religiös erzogener junger Mensch von einem Tag auf den anderen in einer Mordfabrik als Mittäter funktioniert und wie er dann als erwachsener Mann, der glaubt seinen Prinzipien treu geblieben zu sein, funktioniert hat.« Die Holocaust-Überlebenden seien nicht an Rache, sondern allein an Antworten interessiert, betonte Heubner.

In dem Prozess vor dem Landgericht Münster wirft die Staatsanwaltschaft Dortmund dem ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor. Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von Juni 1942 bis September 1944 für die Bewachung des Lagers und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Wachtätigkeit gefördert. Bislang sind Verhandlungstermine bis Februar angesetzt.

Der 94-Jährige hatte in einer ersten Aussage bestritten, von systematischen Massentötungen gewusst zu haben. Er habe damals aus Zwang, nicht aus Überzeugung gehandelt, hatte er über seine Anwälte erklären lassen. Er sei im Alter von 18 Jahren vom NS-Staat zum Dienst im KZ Stutthof verpflichtet worden. Der Mann lebt heute in einer kleinen Gemeinde im Kreis Borken.

Im KZ Stutthof waren unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Von mehr als 100.000 Insassen, die insgesamt nach Stutthof gebracht wurden, kamen schätzungsweise 65.000 ums Leben. epd/nd

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